Die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl werden seit 30. April bis 19. Mai schrittweise an etwa 2,5 Millionen Wahlberechtigte zugestellt. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist auch ohne den fraglichen QR-Code möglich: Das geht online über einen Link, mittels eines formlosen schriftlichen Antrags, durch Rücksendung der entsprechend ausgefüllten Wahlbenachrichtigung oder persönlich im Bezirkswahlamt.
Bröchler riet Wahlberechtigten, die ihre Briefwahlunterlagen per QR-Code bis zum 2. Mai 12.00 Uhr beantragen wollten und in der Folge keinen anderen Weg gewählt haben, den Vorgang zu wiederholen. Nur so könne sichergestellt werden, dass ihr Briefwahlantrag an das zuständige Bezirkswahlamt übermittelt und von diesem bearbeitet werde. „Mir ist wichtig, dass wir auftretende Probleme rasch erkennen, schnell lösen und die Berlinerinnen und Berliner informieren“, erklärte der Landeswahlleiter.
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