Protestaktion gegen Überwachung von Bürgern

Guerilla-Spione hören Berliner ab und veröffentlichen die Aufnahmen im Netz

Eine Anti-NSA-Guerilla zeichnet in Berlin heimlich Gespräche von Passanten auf und veröffentlicht die Aufnahmen im Netz. Dazu haben sie mitten in der Hauptstadt Diktiergeräte versteckt. Wir haben mit der Gruppe gesprochen und Berlins Datenschutzbeauftragten zu der Sache befragt.

Clemens Schnur
7 Min
Das Bateau Ivre an der Kreuzberger Oranienstraße: Auch hier wurden ahnungslose Passanten abgehört. Ihre Gespräche landeten anschließend öffentlich nachhörbar im Netz.

Das Bateau Ivre an der Kreuzberger Oranienstraße: Auch hier wurden ahnungslose Passanten abgehört. Ihre Gespräche landeten anschließend öffentlich nachhörbar im Netz.

© imago/Schöning Lizenz

Anschließend stellten sie die Aufnahmen ins Netz. Ohne Einwilligung der Betroffenen. Öffentlich, für jedermann einsehbar und nachzuhören - auf einer eigens dafür aufgebauten Website unter wearealwayslistening.com („Wir hören immer zu“).

Auf dieser Seite prangt einem zunächst ein persifliertes NSA-Logo entgegen.

Damit wird klar, gegen wen sich die Aktion richtet. Die „Hobby-Spione“ - wie Vice die Aktivisten auch nennt - hören Bürger aus Protest gegen die Überwachungsmaßnahmen des amerikanischen Geheimdienstes ab. Als Reaktion auf die laut der Gruppe „illegalen Abhöraktionen der NSA“, aber auch gegen die ausbleibende Empörung durch die Bevölkerung.

Gestartet haben die Guerilla-Spione ihre Aktion in New York, inzwischen operierten sie auch in Berlin. Auf ihrer Webseite ist ein Video zu sehen, wie sie präparierte Diktiergeräte unter Tischen in Cafés befestigen, zum Beispiel - wie im Folgenden zu sehen - dem Bateau Ivre in Kreuzberg.

Die Geräte sind alt, groß und damit unter Umständen relativ gut zu entdecken. Die abgehörten Passanten sollen sie also auch sehen können und auf die Bedrohung aufmerksam werden. In den Mitschnitten ist zu hören, wie sich eine Frau über die Ausbeutung im Kunstbusiness beklagt, Teilnehmer einer Anti-Rassismus-Demonstration über Sexismus in Songs von Peter Fox unterhalten oder am Potsdamer Platz französische Touristen den guten Service in Berlin loben.

Die Inhalte erscheinen zunächst unverfänglich. Den Aktivisten geht es aber nach eigener Aussage darum, die Bürger zu sensibilisieren: Jeden Tag enthüllen Menschen auf der Straße öffentlich vermeintlich harmlose Informationen, die von Geheimdiensten aus dem Kontext gerissen und in einen anderen Zusammenhang gebracht gegen sie verwendet werden könnten.

Die Guerilla-Spione wollen vor allem die Fraktion der überwachten Bevölkerung aufrütteln, die ihr Desinteresse am Thema üblicherweise aus der Haltung zieht: „Mir egal, ich hab sowieso nichts zu verbergen.“ Trotz der skandalösen Enthüllungen über die Abhörpraktiken der NSA und der seit langem schwelenden Debatte darüber, wie sich die Bundesregierung in dieser Angelegenheit gegenüber den USA positionieren sollte, lässt die ganz große Empörung in Deutschland auf sich warten.

Die NSA sitzt weit weg, das Thema Überwachung ist vielen Deutschen reichlich abstrakt. Die Mitschnitte sollen die Bedrohung den Menschen konkret vor Augen (und Ohren) führen. Zudem gibt es auf der Website einen „Wütend?“-Button, über den man zu einer Petition von Amnesty International gelangt, mit dem Titel „Privatsphäre schützen, Frau Merkel!“.

Das alles führt zu dringenden Fragen, die wir den Anti-NSA-Spionen direkt gestellt haben.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, was die Gruppe zu dem Projekt zu sagen hat - und wie sich der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix zu dem Thema äußert.

Das also sagt die WAAL-Gruppe zu ihren Spähangriffen:

Wie ist das Feedback auf ihre Aktion bislang?

WAAL: Das Feedback auf das Projekt ist bislang sehr positiv. Menschen unterstützen die Petition, aber sie haben sich auch als Agenten für WAAL in anderen Staaten und Ländern angeboten.

Wie lange wollen Sie dieses Projekt durchziehen?

Da der „Patriot Act“ (US-Bundesgesetz zum Krieg gegen den Terror inklusive NSA-Spähprogrammen, Anmerkung der Redaktion) nicht verlängert wurde, werden auch wir unser Programm pausieren lassen, bis es eine neue Entwicklung gibt. Sollte der „USA Freedom Act“ verabschiedet werden, kann die NSA ihre Hausüberwachungen weiter durchführen - dann werden auch wir mit unseren Aufzeichnungen fortfahren. (Der „USA Freedom Act“, das Nachfolgegesetz des „Patriot Act“ ist inzwischen verabschiedet, Anmerkung der Redaktion)

Bislang haben Sie „lediglich zwei“ Mitschnitte aus Berlin veröffentlicht. Werden weitere aus der deutschen Hauptstadt folgen? Planen Sie auch Aktionen in weiteren Staaten?

Wir können keine genaue Auskunft über künftige Aufnahmen geben, das könnte die Mission gefährden. Es werden mehr Aufnahmen veröffentlicht werden. Das ist alles, was wir im Moment dazu sagen können.

Gibt es spezifische Themen und Inhalte, die Sie unter keinen Umständen veröffentlichen werden?

Zu den Daten, die wir aus den Mitschnitten entfernt haben, gehören Kontonummern, Nachnamen und andere sensible persönliche Informationen. Diese „offensichtlichen“ Informationen brauchen wir auch nicht, um Beweismaterial gegen einen möglichen Terrorverdächtigen zusammenzutragen. Ähnlich wie die NSA haben auch wir verstanden, dass es dazu vollkommen ausreicht, „alltägliche“ Informationen aus dem Zusammenhang zu reißen.

Die Aufnahmegeräte sind groß und verhältnismäßig gut sichtbar. Sie sollen von den Überwachten entdeckt werden können?

Unsere Geräte zählen zur Standardausrüstung von Überwachungsmaßnahmen. Mehr können wir dazu nicht sagen, um die Mission nicht zu gefährden.

Verstehen Sie sich selbst und ihr Projekt als politischen Aktivismus oder eine Kunstperformance - oder einen Mix aus beidem?

Wir betrachten uns selbst als ein Drittunternehmen der NSA. Zurzeit arbeiten wir ehrenamtlich in einer nicht-offiziellen Funktion. Wir hoffen, dass sie (die NSA, Anmerkung der Redaktion) unsere Bemühungen sehen und erkennen, dass wir zu ihnen passen und uns zu einem offiziellen Teil ihres Teams machen.

Ist alles nur vorgetäuscht?

Keine Frage: Die ganze Aktion könnte auch „gestellt sein, ein Medienhack“, wie man auf ZEIT Online zu Recht ins Gespräch bringt. Aber gehen wir davon aus, dass diese Aufnahmen echt sind, enthalten sie trotz der Unkenntlichmachung persönlicher Daten am Ende noch immer zwei wesentliche Personenmerkmale: Vorname und Stimme. Betroffene können sich selbst erkennen oder von Bekannten identifiziert werden.

Den Aktivisten scheint bewusst zu sein, dass sie sich mit ihren Lauschangriffen sowie den anschließenden Veröffentlichungen auf heikles rechtliches Terrain begeben. Wir haben beim Berliner Datenschutzbeauftragen Alexander Dix um eine rechtliche Einschätzung gebeten.

Wie ist die Aktion rechtlich einzuordnen? Handelt es sich hier um Aufnahmen im öffentlichen Raum, die keiner besonderen Erlaubnis der Veröffentlichung bedürfen?

Alexander Dix: Es sind zwei Szenarien zu unterscheiden: Wenn tatsächlich verdeckt nicht-öffentliche Gespräche (zum Beispiel in einer Kneipe) mitgeschnitten und die Mitschnitte ins Internet gestellt werden, halte ich dies auch dann für rechtswidrig und nach deutschem Recht (§ 201 Strafgesetzbuch) für strafbar, wenn keine Namen veröffentlicht werden. Weniger eindeutig ist die Rechtslage, wenn Gespräche zwischen Passanten im öffentlichen Straßenraum mitgeschnitten und veröffentlicht werden, weil dies nicht das nicht-öffentlich gesprochene Wort betrifft. Allerdings halte ich auch diese Vorgehensweise ethisch nicht für akzeptabel, auch wenn die Motivation der Initiatoren nachvollziehbar ist. Falls die ganze Aktion ein Fake ist, liegt dagegen kein Rechtsverstoß vor.

Können sich die Aktivisten bei der Veröffentlichung der Daten auf die Kunstfreiheit berufen?

Die Initiatoren können sich zwar auf die Kunstfreiheit berufen. Auch die Kunstfreiheit gilt aber nicht unbeschränkt und rechtfertigt keine beliebigen Eingriffe in die Rechte Anderer.

Können sich Betroffene, die sich in den Aufnahmen wiedererkennen, gegen die Veröffentlichung wehren? Wenn ja, welche Möglichkeiten dazu haben sie?

Die Betroffenen hätten in erster Linie zivilrechtliche Unterlassungs- und Löschungsansprüche gegen eine Veröffentlichung heimlich mitgeschnittener nicht-öffentlicher Gespräche, die vor den Gerichten geltend gemacht werden könnten.

Nehmen wir an, die Aktivisten zeichnen Gespräche auf, die Straftaten thematisieren oder in denen zumindest der Anfangsverdacht auf mögliche oder noch bevorstehende illegale Aktivitäten bestehen. Kann die Polizei eingreifen?

Die Polizei könnte zur Abwehr von Straftaten oder zur Strafverfolgung eingreifen und versuchen, die Gesprächsteilnehmer mit Hilfe der Initiatoren der Aktion zu identifizieren, wenn die Vorbereitung von Straftaten oder begangene Straftaten Gesprächsthema waren.

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