Der 8. Januar droht ein heißer Protesttag zu werden: Neben Bauernverbänden kündigten Spediteure und Handwerker Proteste gegen die Wirtschaftspolitik der Ampel an. Doch auf Kurznachrichtendiensten wie Telegram werden auch Protestaufrufe geteilt, die mit keinem der bekannten Branchenverbände zu tun haben. In einer der vielen verstreuten Telegram-Gruppen wird für den „Tag des Widerstands“ in Dresden getrommelt, geplant ist ein Protestcamp vor der sächsischen Staatskanzlei.
Nach Recherchen des MDR steht der bekannte Rechtsextremist und ehemalige NPD-Kreisvorsitzende Max Schreiber hinter diesem Aufruf. Und der gab als Kontakt folgende E-Mail-Adresse an: info@spezialgeruestbau-dresden.de. Schreiber gehört tatsächlich ein Gerüstbauunternehmen.
Die Geschichte einer folgenschweren Verwechslung
Doch er ist nicht der einzige, dessen Firma den Namen „Spezialgerüstbau“ in der E-Mail-Adresse trägt. Unter der gleichen Kontaktadresse – nur ohne den Zusatz „Dresden“ – ist die Gerüstbaufirma Gemeinhardt Service GmbH aus dem sächsischen Roßwein zu erreichen. Für ihren Geschäftsführer Dirk Eckart sollte diese zufällige Ähnlichkeit zum Verhängnis werden.
Wie die Sächsische zuerst berichtet hatte, hatte ein Nutzer des Kurznachrichtendienstes X Dirk Eckarts Unternehmen mit den rechtsextremen Protestaufrufen zum 8. Januar in Verbindung gebracht. Nachdem die Verwechslung aufgeklärt worden sei, habe der Nutzer den Post wieder gelöscht.
Doch der Reputationsschaden für Eckart bleibt: „Es trifft uns hart, dass ausgerechnet wir jetzt in die rechte Ecke gestellt werden sollen“, sagt der Geschäftsführer der Gemeinhardt Service GmbH gegenüber dem MDR. Und weiter: „Unsere Firmenpolitik bezieht sich ganz auf unseren Gerüstbauernachwuchs, unsere Mitarbeiter und Kunden, damit wir nach außen auch weiterhin als der Vorzeigebetrieb wahrgenommen werden, für den wir seit über 20 Jahren stehen – abseits jeder parteipolitischen Meinungsmache.“
Besonders frustrierend für den Unternehmer: Er kann gegen den Rechtsextremisten Max Schreiber rechtlich nicht vorgehen, nur weil eine zufällige Ähnlichkeit zur Mail-Adresse von dessen Unternehmen besteht. So bleibt in diesem Fall nur die Geschichte eines vorschnellen Urteils, das einen unbescholtenen Unternehmer getroffen hatte und erst im Nachhinein korrigiert werden konnte.
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