Prozess der Woche

Der AfD-Politiker, der Zigaretten geschmuggelt haben soll

Jan-Ulrich Weiß soll einen Steuerschaden von einer Million Euro verursacht haben.

Katrin Bischoff
5 Min
Jan-Ulrich Weiß.

Jan-Ulrich Weiß.

© picture alliance / Bernd Settnik

Er soll zusammen mit einem Komplizen im großen Stil Zigaretten geschmuggelt haben. Der Steuerschaden: rund eine Million Euro. Der Mann, der sich ab Montag zusammen mit einem mutmaßlichen Mittäter wegen dieses Vorwurfs vor dem Landgericht Neuruppin verantworten muss und dem bei einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren droht, ist kein Unbekannter: Jan-Ulrich Weiß, Brandenburger AfD-Politiker, erst seit Oktober vergangenen Jahres im Potsdamer Landtag - als Nachrücker für Alexander Gauland, der nach der Wahl in den Bundestag zog.

Weiß ist auch in seiner eigenen Partei nicht unumstritten. Er stand schon einmal wegen antisemitischer Hetze vor Gericht, wurde jedoch freigesprochen. Ein Parteiausschlussverfahren scheiterte vor dem Bundesschiedsgericht.

Eine Million Steuerschaden

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 42-jährigen Weiß nunmehr Steuerhinterziehung in zwei Fällen vor. "Der Angeklagte soll den Transport von insgesamt rund 5,8 Millionen unversteuerter Zigaretten von den Niederlanden nach Großbritannien veranlasst haben", sagte Gerichtssprecherin Johanna Klühs der Berliner Zeitung. Damit sei den Niederlanden ein Steuerschaden von rund einer Million Euro entstanden.

5,8 Millionen Zigaretten, das sind zwei Lkw-Ladungen. Laut Anklage initiierte Weiß jeweils eine Schmuggelfahrt am 28. Februar 2013 und am 8. März 2013. "Bei der zweiten Fahrt soll der Lkw bei der Einfuhr in Großbritannien kontrolliert worden sein", sagte die Gerichtssprecherin. Dabei habe man offenbar die unversteuerten Zigaretten entdeckt.

Der Kurierfahrer soll bei seiner Vernehmung ausgesagt haben, dass die Schmuggel-Fahrten von dem AfD-Politiker Weiß in Auftrag gegeben worden seien. Der Prozess findet nach dem Wohnortprinzip statt. Weiß lebt in der Uckermark.

Fraktion hält zu Weiß

Die AfD-Fraktion im Potsdamer Landtag hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe und nach Anklageerhebung wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu ihrem umstrittenen Abgeordneten gehalten. Man wolle das Ergebnis des Verfahrens abwarten, hatte Andreas Kalbitz, der Fraktionsvorsitzende, in Potsdam erklärt. Die Unschuldsvermutung gelte in einem Rechtsstaat bis zur Verurteilung.

Am ersten Verhandlungstag vor der dritten großen Strafkammer werden drei Zeugen gehört. Mit einem Urteil in dem Fall rechnet die Kammer am 2. März.

Der öffentliche Prozess beginnt am Montag um 10 Uhr im Saal 1 des Landgerichts Neuruppin in der Feldmannstraße 1.

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Montag

Matthias W. soll verschiedene Zeichnungen bekannter Künstler abgemalt, mit falschem Namen signiert und gewinnbringend weiterverkauft haben. Deswegen muss sich der 46-jährige wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung und des gewerbsmäßigem Betrugs vor dem Landgericht verantworten. Laut Anklage soll er zwischen Oktober 2015 und November 2016 zahlreiche Zeichnungen gefälscht und in zwölf Fällen an Kunden veräußert haben. Zudem habe er zwischen Januar 2016 und Januar 2017 in 15 Fällen wertlose Fotografien mit gefälschten Stempeln eines namhaften Fotografen "aufgewertet" und gewinnbringend verkauft. In einem weiteren Fall soll der Angeklagte mit einer Berliner Galerie mit den Zeichnungen und Fotografien ein Geschäft gemacht haben. Der entstandene Gesamtschaden beträgt laut Anklage mehr als 86.000 Euro. Für das Verfahren wurden insgesamt vier Verhandlungstage eingeplant. Ein Urteil könnte am 26. Februar fallen.

Der öffentliche Prozess beginnt um 13.30 Uhr im Saal 704 des Kriminalgerichts Moabit in der Turmstraße 91.

Dienstag

Einem 60 Jahre alten Oberarzt einer Uni-Klinik wirft die Staatsanwaltschaft besonders schwere Bestechung, seiner 67-jährigen mitangeklagten Apothekerin besonders schwere Bestechlichkeit vor. Beide müsse sich vor dem Berliner Landgericht verantworten. Der angeklagte Arzt soll Rezepte für bestimmte Krebspräparate im großen Umfang der Apotheke der Mitangeklagten zugewiesen haben. Dafür soll der Mediziner von der Apothekerin hochwertige elektronische Geräte im Wert von rund 30.000 Euro erhalten haben, die er der Uni-Klinik zugute kommen ließ. Der Klinik habe der Arzt die Herkunft der Geräte verschwiegen und der Apothekerin zudem Spendenbescheinigungen ausgestellt. Die Angeklagten sollen sich bewusst gewesen sein, dass sie mit ihrem Handeln gegen elementare Regeln der Korruptionsprävention der Klinik verstoßen haben. Für den Prozess sind derzeit insgesamt sieben Verhandlungstage geplant. Ein Urteil wirf für den 14. März erwartet.

Der öffentliche Prozess beginnt um 9.15 im Saal 806 des Kriminalgerichts Moabit in der Turmstraße 91.

Mittwoch

Weil er in seiner Wohnung in Spandau insgesamt 67 Cannabispflanzen kultiviert haben soll, um die Ernte anschließend gewinnbringend weiterzuverkaufen, muss sich der 37-jährige Klaus R. wegen des Vorwurfs des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln und Drogenhandels vor dem Landgericht verantworten. Der Angeklagte soll zur Absicherung seiner Drogengeschäfte in seiner Wohnung zudem zwei Messer griffbereit aufbewahrt haben. Für den Prozess hat die Strafkammer bisher nur einen Verhandlungstag terminiert.

Der öffentliche Prozess beginnt um 9.30 Uhr im Saal 537 des Kriminalgerichts Moabit in der Turmstraße 91.

Donnerstag

Wegen bandenmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahls und Hehlerei muss sich der 26-jährige Omar A. vor dem Landgericht verantworten. Der Angeklagte soll gemeinsam mit bereits verurteilten Mittätern im September 2014 in eine Wohnung in Wedding eingebrochen sein und dort Wertgegenstände gestohlen haben. Die Aufgabe des Angeklagten sei dabei die Absicherung der Wohnung gewesen. Nach einem weiteren Einbruch der Mittäter soll Omar A. wie abgesprochen die Beute an sich genommen und verkauft haben. Bisher ist für das Verfahren nur ein Verhandlungstag vorgesehen.

Der öffentliche Prozess beginnt um 9.15 Uhr im Saal B 218 des Kriminalgerichts Moabit in der Turmstraße 91.

Freitag

Benjamin W. und Erdal T. müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Die beiden 27 Jahre alten Männer sollen am 9. Mai 2015 gegen 7.40 Uhr auf dem U-Bahnhof Schlesisches Tor in Kreuzberg einen italienischen Touristen völlig unvermittelt und ohne Anlass geschlagen und getreten haben. Dabei sei der Tourist verletzt worden. Die Angeklagten hatten sich gestellt, nachdem die Polizei mit Bildern aus einer Überwachungskamera nach den mutmaßlichen Tätern gesucht hatte. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet.

Der öffentliche Prozess beginnt um 9 Uhr im Saal 1104 des Amtsgerichts Tiergarten in der Kirchstraße 6.

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