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Verleumdung

Prozess gegen Gil Ofarim vorerst geplatzt

Der Musiker Gil Ofarim sollte sich ab Montag wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung vor Gericht verantworten. Jetzt hat das Gericht die Notbremse gezogen.

Team News afp/dpa/epd/re
4 Min
Der Sänger Gil Ofarim gibt ein Interview.

Der Sänger Gil Ofarim gibt ein Interview.

© dpa/Tobias Hase

Der Prozess gegen den Musiker Gil Ofarim ist vorerst geplatzt. Das Leipziger Landgericht hat den für 24. Oktober geplanten Beginn des Verleumdungsprozesses kurzfristig um mindestens ein halbes Jahr verschoben. Zur Begründung verwies das Gericht in der sächsischen Stadt am Montag unter anderem auf einen von der Nebenklage kurzfristig eingereichten Schadenersatzantrag sowie ausstehende Entscheidungen über von der Verteidigung eingelegte Rechtsmittel. Ofarim ist angeklagt, vor etwa einem Jahr falsche Antisemitismusvorwürfe gegen einen Mitarbeiter eines Hotels erhoben zu haben.

Der Musiker machte den angeblichen Vorfall zunächst über ein soziales Netzwerk öffentlich und wiederholte seine laut Staatsanwaltschaft unzutreffenden Vorwürfe später auch gegenüber der Polizei. Ofarim soll sich deshalb wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung verantworten. Der von ihm beschuldigte Mitarbeiter des Leipziger Hotels nimmt an dem Prozess als Nebenkläger teil.

Der Hotelmitarbeiter wurde nach internen Ermittlungen entlastet

Nach Ofarims Schilderungen soll der Angestellte ihn beim Einchecken Anfang Oktober vergangenen Jahres aufgefordert haben, eine Halskette mit Davidstern abzulegen. Die öffentlich geäußerten Vorwürfe schlugen damals hohe Wellen. Der damalige Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) etwa zeigte sich „fassungslos“. Das Hotel beurlaubte zwei Mitarbeiter vorübergehend und leitete eine interne Untersuchung ein, die den betreffenden Mitarbeiter nach Hotelangaben allerdings entlastete.

Die Leipziger Staatsanwaltschaft kam nach monatelangen Ermittlungen ebenfalls zu dem Schluss, dass sich der von Ofarim behauptete Vorgang nicht ereignet habe und seine Vorwürfe bewusst „wahrheitswidrig“ seien. Im März klagte sie den 40-Jährigen daher vor dem Landgericht Leipzig an. Dieses ließ die Anklage später zu und setzte ursprünglich den kommenden Montag als Auftakttermin fest.

Begründet wurde die Entscheidung mit der Fürsorgepflicht für Ofarim

Ihre Entscheidung zur Verschiebung begründeten die Richterinnen und Richter am Montag explizit auch mit dem Verhalten von Teilen des Verteidigerteams von Ofarim. Diese sei auch deshalb getroffen worden, um dem von dessen Anwälten „kolportierten Eindruck“ entgegenzuwirken, ihr Mandant werde aufgrund eines angeblichen Sonderstatus als Prominenter schlechter behandelt als andere Beschuldigte. Gerade vor diesem Hintergrund benötige die Kammer „genügend Zeit“, um über die von den Verteidigern eingereichten Rechtsmittel zu entscheiden.

Nicht zuletzt sei die Entscheidung zur Verschiebung vor diesem Hintergrund jedoch auch „in Ansehung der Fürsorgepflicht für den Angeklagten“ geboten gewesen, erklärte das Landgericht am Montag weiter. Es sprach zugleich von einer „Zeit des Innehaltens“, die auch dafür genutzt werden könne, zwischen Angeklagtem und Nebenkläger zumindest einen „Ausgleich“ in Bezug auf zusätzlich im Raum stehende juristische Vorwürfe einer möglichen Ehrverletzung herbeizuführen.

Ofarims Verteidiger streben den absoluten Freispruch an

Der Verteidiger Ofarims sagte jedoch auf Alexander Stevens dpa-Anfrage: „Ein Täter-Opfer-Ausgleich kommt für uns gar nicht infrage. Wir streben einen absoluten Freispruch für unseren Mandanten an.“ In dem Verfahren stehe Aussage gegen Aussage. Mit der jetzigen Entscheidung des Gerichts sei das wichtigste Ziel der Verteidigung erreicht, den Prozess erst einmal zu stoppen.

Auslöser des juristischen Tauziehens in den vergangenen Wochen war, dass die Wahl-Verteidiger des Musikers den Vorsitzenden Richter am Landgericht Leipzig als befangen ablehnten. Das Gericht hatte diese Anträge jedoch als unbegründet zurückgewiesen und unter Mitwirken des Kammervorsitzenden umgehend das Hauptverfahren eröffnet, obwohl dessen Ablehnungsgesuch noch nicht rechtskräftig entschieden worden war. Das Oberlandesgericht hatte die Beschwerden dagegen am vergangenen Freitag abgelehnt.

Eine Neuterminierung wird frühstens nach sechs Monaten möglich sein

Einen neuen Auftakttermin für das Verfahren, in dem mehr als 20 Zeuginnen und Zeugen geladen waren, wird das Landgericht nach eigenen Angaben erst zu einem späteren Zeitpunkt festlegen. „Mit einer Neuterminierung ist indes aufgrund der Auslastung der Kammer mit Haftsachen nicht vor Ablauf von sechs Monaten zu rechnen“, erklärte es am Montag. Verfahren, bei denen die Beschuldigten in Untersuchungshaft sitzen, müssen prinzipiell vorrangig bearbeitet werden.

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