Der Apotheker soll zwischen April und September 2016 von einer bislang unbekannt gebliebenen Person Rezepte angenommen haben, die nicht von den darauf verzeichneten Ärzten ausgestellt worden waren. Das sei dem Angeklagten bewusst gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Die bezeichneten Arzneimittel habe er an eine Mittelsperson gegeben und dann abgerechnet. Sechs Fälle sind angeklagt.
Die Fälschungen stammten von einer Tätergruppierung - mehrere Mitglieder wurden bereits im Mai 2018 durch das Landgericht Berlin verurteilt. Es ergingen Strafen von bis zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft. Laut Ermittlungen hatte die Bande in der Zeit von 2013 bis 2017 Verordnungen für teure, verschreibungspflichtige Medikamente gefälscht und in Apotheken eingelöst.
Im Fall des nun Angeklagten seien die Schäden gegenüber den Krankenkassen teilweise bereits getilgt worden, so der Staatsanwalt. Die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von rund 520 000 Euro sei anzuordnen, heißt es in der Anklage. Für den Prozess sind drei weitere Tage bis zum 25. August vorgesehen.
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