Jetzt ist final, was sich in den letzten 24 Stunden bereits andeutete. Joost Klein, der im heutigen Finale des 68. Eurovision Song Contest für die Niederlande singen sollte, wurde ausgeschlossen. Kurz vor dem großen Finale des ESC sorgt der Ausschluss des niederländischen Künstlers für Aufregung. Wie mehrere Medien berichten, erschienen vier Länder nicht bei der anberaumten heutigen Generalprobe vor der Liveshow.
Demnach hätten die Delegationen aus Irland, Großbritannien, der Schweiz und Portugal sogar über einen Rückzug aus dem Wettbewerb nachgedacht. Die Künstlerinnen und Künstler der vier Nationen fehlten schließlich bei der Fahnenparade bei der Generalprobe am heutigen Samstag.
Die europäische Rundfunkunion EBU hatte am Samstag um kurz nach 12 Uhr ein Statement veröffentlicht, in dem sie schreibt, dass die schwedische Polizei die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams untersucht. Es habe einen Zwischenfall nach dem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend gegeben.
Während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt, schreibt die EBU, wäre es für den Angeklagten nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen: „Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei unserer Veranstaltung und sind bestrebt, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten.“ Vor diesem Hintergrund würde das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln gewertet.
Wie die niederländische Rundfunkanstalt Nederlandse Omroep Stichting (NOS) berichtet, wurde Joost Klein am Freitagabend von der schwedischen Polizei verhört. Am Samstagmittag wurde bekannt, dass die europäische Rundfunkunion EBU den Niederländer vom Finale des Eurovision Song Contest (ESC) ausgeschlossen hat.
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Die Hintergründe waren zunächst unklar. In einem Statement erklärte die EBU lediglich: „Wir untersuchen derzeit einen Vorfall, der uns im Zusammenhang mit dem niederländischen Künstler gemeldet wurde.“ Die EBU habe beschlossen, dass der Sänger während der zweiten Generalprobe des Wettbewerbs, über die die Jurys der 37 Teilnehmerländer abstimmen, „nicht auftreten wird, solange die Ermittlungen andauern“.
Klein war zwar bei der ersten Durchlaufprobe des Finales erschienen und bei der Flaggenparade am Freitag noch anwesend, seinen Song „Europapa“ probte er dann jedoch nicht mehr. Das Publikum reagierte am Abend mit Empörung und Buhrufen auf den abgesagten Auftritt des beliebten Klein vor der Jury.
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Wie die schwedische Zeitung Aftonbladet schreibt, soll Klein gegenüber einer Mitarbeiterin der TV-Produktion gewalttätig geworden sein. Das Blatt zitiert eine Quelle aus dem Umfeld des Produktionsteams. „Ich weiß nicht, wie ernst es ist oder was passiert ist, aber die EBU untersucht dies derzeit“, so die Aussage dazu. Auch der schwedische öffentlich-rechtliche Sender SVT und israelische Medien berichten inzwischen davon, dass Klein in „einen gewalttätigen Vorfall“ verwickelt gewesen sein soll.
Nach Angaben des niederländischen Fernsehsenders Avrotros hängt der Vorfall mit Filmaufnahmen zusammen, die Klein nicht machen wollte. „Nach dem Auftritt am vergangenen Donnerstag kam es zu einem Zwischenfall. Entgegen klar getroffener Absprachen wurde Joost gefilmt, als er gerade von der Bühne kam und in den Greenroom eilen musste“, teilte Avrotros am Samstagabend mit. „In diesem Moment gab Joost wiederholt zu verstehen, dass er nicht gefilmt werden wolle. Dies wurde nicht beherzigt. Dies führte dazu, dass Joost eine bedrohliche Bewegung in Richtung der Kamera machte. Dabei hat Joost die Kamerafrau nicht berührt.“
„Avrotros findet die Maßnahme sehr hart und unverhältnismäßig. Wir stehen für gute Umgangsformen, damit es keine Missverständnisse gibt, aber eine Maßnahme zum Ausschluss ist in unseren Augen unverhältnismäßig zu diesem Vorfall“, erklärte der Sender und sagte, er sei „sehr enttäuscht und bestürzt“, auch für die Millionen von Fans. „Was Joost den Niederlanden und Europa gebracht hat, hätte nicht so enden dürfen.“
Aufgefallen war Joost bereits auf der Pressekonferenz nach dem zweiten Halbfinale. Im Internet kursierte ein Videoclip des Termins, auf dem zu sehen ist, wie sich Klein während einer Frage an die israelische Kandidatin eine vor ihm liegende Flagge über den Kopf zieht und dazwischenspricht, als ihr eine Frage gestellt wird. Ob dieses von vielen Nutzern als „respektlos“ beschriebene Verhalten mit dem vorläufigen Ausschluss von den Proben zusammenhängt, war zunächst unklar.
Die EBU will den Wettbewerb ESC ihrem Reglement folgend unpolitisch halten. Derweil protestierten auf den Straßen Malmös Tausende gegen Israels Teilnahme am ESC. In diesem Jahr erreicht damit der Streit um das Vorgehen Israels im Gazastreifen auch den Musikwettbewerb. Zuschauer berichteten der Nachrichtenagentur AFP, dass schwedische Ordner einem Zuschauer eine palästinensische Flagge während des zweiten Halbfinals entrissen, zuvor wurde die israelische Kandidatin auf der Bühne ausgebuht. (mit AFP & dpa)
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