Olaf K. durfte hoffen, im August dieses Jahres nach der Zwei-Drittel-Regelung bei guter Führung auf Bewährung aus der Haft entlassen zu werden. Denn dann hätte der 43-Jährige, der vor seiner Verurteilung schon zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht hatte, acht Jahre und damit zwei Drittel seiner Strafe abgesessen. Doch daraus wird vermutlich nichts. Denn es gibt neue Vorwürfe gegen den 43-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) wirft Olaf K. die Verabredung zu einem Verbrechen vor. Begangenen in der Haft. „Wir haben Anklage erhoben“, sagte der Frankfurter Oberstaatsanwalt Ulrich Scherding.
Es geht um räuberische Erpressung. „In so einem Fall ist die Verabredung bereits eine Straftat“, erklärte Scherding. Olaf K. soll im Gefängnis in Cottbus im Jahr 2010 von einem Mann aus dem Rockermilieu aus Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) angerufen worden sein. Die beiden Männer sollen sich aus der Haft kennen. Bei dem Telefonat wurde Olaf K. laut Anklage aufgefordert, von einem Mitgefangenen aus der Justizvollzugsanstalt Schulden einzutreiben. Olaf K. habe zugesagt, sich zum kümmern.
Der Anrufer war schon längere Zeit wegen Straftaten im Visier der Fahnder. Er wurde abgehört. Der 40 Jahre alte Rocker aus Eisenhüttenstadt war Anfang dieses Jahres vom Landgericht in Frankfurt (Oder) wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Bei dem Strafmaß spielte auch die versuchte Erpressung des säumigen Schuldenzahlers im Gefängnis eine Rolle.
Vollzugslockerungen gestrichen
Unklar ist, wann und wo es einen neuen Prozess gegen Olaf K. geben wird. Das Amtsgericht in Eisenhüttenstadt erklärte sich örtlich für nicht zuständig und schickte die Anklageschrift mittlerweile wieder an die Staatsanwaltschaft zurück. Zwar sei Olaf K. aus Eisenhüttenstadt angerufen worden. Tatort sei aber dort, wo die Botschaft wirke, begründete das Gericht seine Entscheidung. In diesem Falle in der JVA. Und die liegt außerhalb des Gerichtsbezirks. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Beschwerde eingelegt. Sollte es zu keiner Einigung kommen, muss das Landgericht in Frankfurt (Oder) über die Beschwerde entscheiden.
Mittlerweile befasst sich auch das Landgericht in Neuruppin mit Olaf K. Es ist die sogenannte Strafvollstreckungsbehörde. Wird der Insasse einer Justizvollzugsanstalt nach zwei Dritteln seiner Strafe aus dem Gefängnis entlassen, so wird ihm die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Ein vom Gericht bestellter Gutachter soll derzeit klären, inwieweit der 43-Jährige „bewährungsfähig“ ist, hieß es. Entscheidend dabei dürften auch die neuen Vorwürfe gegen Olaf K. sein. Ihm sollen nach Bekanntwerden der Vorwürfe bereits die Vollzugslockerungen in der Haft gestrichen worden sein.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de