Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette ist in der Untersuchungshaft streng von den anderen Gefangenen getrennt. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts Verden mitteilte, ist auch die Videoüberwachung in ihrer Gefängniszelle zulässig. Der Sprecher berief sich dabei auf eine entsprechende Entscheidung eines Ermittlungsrichters vom Vortag.
Klette sei in der JVA Vechta zwar von anderen Häftlingen getrennt, es gebe aber andere Gesprächsmöglichkeiten, sie sei nicht isoliert. Gründe für die Entscheidung nannte er nicht. Eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums sagte, die JVA sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine erhöhte Fluchtgefahr bestehe – was das Gericht bestätigt habe.
Zuvor hatte der Anwalt der 65-Jährigen die Haftbedingungen seiner Mandantin kritisiert. Klette werde fast ganztags videoüberwacht und zudem komplett isoliert, sagte der Berliner Strafverteidiger Lukas Theune Ende März. Der Gerichtssprecher betonte, gegen die Entscheidung des Ermittlungsrichters sei Beschwerde bei der nächsten Instanz möglich.
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