Justiz

Rammstein: Till Lindemann verliert vor Gericht gegen Süddeutsche Zeitung

Der Rockstar hatte sich juristisch gegen einen Artikel der SZ gewehrt. Dabei ging es insbesondere darum, ob die Berichterstattung auch bei einer „Aussage gegen Aussage“-Situation zulässig sei.

Team News Alexander Schmalz lex
2 Min
Rammstein-Sänger Till Lindemann

Rammstein-Sänger Till Lindemann

© STAR-MEDIA/Imago

Rammstein-Sänger Till Lindemann hat eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Der 60-jährige Musiker hatte sich juristisch gegen die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung (SZ) gewehrt. Dabei ging es insbesondere um die Frage: Dürfen Pressevertreter über Vorwürfe berichten, wenn es sich um eine „Aussage gegen Aussage“-Situation handelt? Das Landgericht Frankfurt entschied, dass die Berichterstattung zulässig sei. 

Richterin Ina Frost führte in ihrer Begründung aus, dass der „erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen“ auch dann vorliegen könne, wenn es nur eine Zeugenaussage gebe, so die SZ. Sonst „würde dies dazu führen, dass über einen möglichen Vorfall wie den vorliegenden nie berichtet werden dürfte“, so das Gericht. Es bestehe zudem ein „überragendes öffentliches Informationsinteresse“, besonders „unter Präventionsgesichtspunkten“. Das Urteil war bereits am 6. September ergangen und wurde der SZ am Dienstag zugestellt.

Rammstein: Till Lindemann und das angebliche Casting-System bei Konzerten

Die SZ hatte zusammen mit dem NDR berichtet, dass mehrere Frauen dem Rammstein-Sänger Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe vorwerfen würden. In dem Zusammenhang wurde erstmals detailliert das angebliche Casting-System beschrieben, mit dem bei Rammstein-Konzerten junge Frauen für Partys mit Lindemann rekrutiert worden sein sollen.

Während Lindemanns Anwälte die Existenz einer Art Casting-System laut SZ durchaus nicht bestreiten, argumentierten die Juristen in ihrem Unterlassungsbegehren gegen die Zeitung, dass die im Artikel beschriebenen sexuellen Handlungen einvernehmlich gewesen seien und damit in die Intimsphäre des Sängers fielen, die sie durch die Berichterstattung verletzt sahen. Zudem sei beklagt worden, dass der Artikel unausgewogen sei. Das wies das Gericht nun in der Urteilsbegründung zurück.

Erst im August hatte Lindemann vor Gericht verloren, als er Kritikern untersagen lassen wollte, ihm im Rahmen einer Petition sexuellen Missbrauch vorzuwerfen. Kurz darauf wurden hingegen die Ermittlungen wegen Straftaten gegen den Rockstar von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt. Konkret ging es um den Verdacht der Begehung von Sexualdelikten wie auch von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auch ein Verfahren gegen Managerin Alena Makeeva, die angeblich hinter dem sogenannten Casting-System für die Aftershow-Partys stecken sollte, wurde eingestellt.

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