Das Bundesjustizministerium (BMJV) und das Bundesfamilienministerium haben am Dienstag gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) veröffentlicht. Der Entwurf sieht mehrere Anpassungen vor, unter anderem um EU-Richtlinien in deutsches Recht zu überführen. Für eine umfassende Neufassung des Gesetzes wurde keine Einigung erzielt.
Das AGG ist seit 2006 in Kraft und regelt den Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt sowie bei zivilrechtlichen Rechtsgeschäften wie Miet- oder Kaufverträgen.
Längere Fristen und Ausweitung des Geltungsbereichs
Wer nach dem AGG Ansprüche geltend machen will, soll künftig vier statt wie bisher zwei Monate Zeit dafür haben. Der Schutz vor sexueller Belästigung soll über den Arbeitsplatz hinaus ausgedehnt werden – etwa auf den Wohnungsmarkt, Fitnessstudios oder Fahrschulen.
Beim Merkmal Geschlecht soll das zivilrechtliche Diskriminierungsverbot erweitert werden: Bisher galt dieses lediglich für Massengeschäfte ohne individuelle Prüfung der Person. Mit dieser Änderung will die Bundesregierung die EU-Unisex-Richtlinie umsetzen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten und in Gerichtsverfahren mit Diskriminierungsbezug als Beistand auftreten können. Die sogenannte Kirchenklausel, die Religionsgemeinschaften erlaubt, Beschäftigte wegen ihrer Religion unterschiedlich zu behandeln, soll angepasst werden: Künftig muss ein Zusammenhang zwischen der Religion und der konkreten Tätigkeit bestehen.
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Justizministerium wollte größere Änderungen
Aus dem BMJV wurde laut dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitgeteilt, das Ressort habe sich für eine umfangreichere Reform eingesetzt, darüber aber keine Einigung erzielt. Zugleich habe Zeitdruck wegen fristgebundener EU-Vorgaben bestanden.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, fordert seit Längerem weitergehende Änderungen, etwa zusätzliche Diskriminierungsmerkmale wie Staatsangehörigkeit und sozioökonomischen Status. Der vorliegende Entwurf enthält solche Ergänzungen nicht.
CDU, CSU und SPD hatten eine AGG-Reform im Koalitionsvertrag vereinbart, ohne konkrete Maßnahmen zu benennen. Der Entwurf wurde an Länder und Verbände übermittelt, die bis zum 17. April 2026 Stellung nehmen können.
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