Regeln für Hundebesitzer

Wo bleibt der Leinenzwang?

Ein Kernpunkt der entsprechenden Verordnung ist immer noch nicht in Kraft getreten.

Mike Wilms
2 Min
Die vor fünf Jahren mit großen Tamtam begonnene Arbeit an einem Regelwerk für Hundebesitzer wäre fast versandet.

Die vor fünf Jahren mit großen Tamtam begonnene Arbeit an einem Regelwerk für Hundebesitzer wäre fast versandet.

© imago/Stefan Zeitz

Wenn jemand den Mund zu voll genommen hat, sagt man über ihn, er sei als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Für den ehemaligen Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) und sein Bemühen um ein Hundegesetz bietet sich ein anderer Vergleich an. Man könnte sagen, das Vorhaben sei als Zuchtrüde gestartet und als Straßenpudel ins Ziel gekommen.

Die vor fünf Jahren mit großen Tamtam begonnene Arbeit an einem Regelwerk für Hundebesitzer wäre fast versandet. Ein Kernpunkt, die Verordnung zu einer Leinenpflicht in Berlin, ist immer noch nicht in Kraft.
Nun gibt es viele Herrchen und Frauchen, denen es ohnehin lieber wäre, wenn das Hundegesetz lasch bliebe.

Zwar wurde es vergangenes Jahr offiziell verabschiedet, aber ohne genaue Regelungen zu Leinenzwang und Hundeführerschein bleibt es in der Praxis zahnlos. Und das macht es schön bequem für die Uneinsichtigen unter den 100.000 Berliner Hundebesitzern, die selbst in leinenlosen Kampfhunden kein Problem sehen.

Man darf gespannt sein, wie die Regelungen im Einzelnen ausfallen

Aber es geschehen noch Zeichen und Wunder: Die fehlende „Rechtsverordnung nach Paragraf 32 Hundegesetz“ soll nun endlich erlassen werden – als Weihnachtsgeschenk für Leinenverweigerer und Haufen-Liegenlasser.

Die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz teilte am Dienstag mit, dass es nach neuerlichen Verzögerungen und Experten-Anhörungen „im vierten Quartal dieses Jahres“ ernst werde. Man darf gespannt sein, wie die Regelungen im Einzelnen ausfallen.

Aber im Groben wird gelten: Alle Hunde müssen an der Leine geführt werden, sobald sie das Haus oder die Wohnung des Halters verlassen. Ausnahmeregelungen kann es für Halter geben, deren Tiere in den vergangenen Jahren nicht auffällig waren, oder die einen Sachkunde-Nachweis erbringen.

Die Testphase für das Hundegesetz wird dann zeigen, ob sich die langjährige zähe Arbeit an dem Regelwerk gelohnt hat. In Berlin würde es ja keinen wundern, wenn das Gesetz am Ende ignoriert wird, weil es den Ordnungsämtern an Personal für Kontrollen fehlt.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema