Medienpolitik

Regeln für KI-Einsatz: Schweizer Medienbranche beschließt Kodex

Der neue Kodex soll den Einsatz von KI in Redaktionen regeln. Eine Ombudsstelle soll Beschwerden prüfen, Sanktionen sind nicht vorgesehen.

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Der SRF-Hauptsitz in Zürich-Leutschenbach: Die SRG gehört zu den Trägern des neuen KI-Kodex.

Der SRF-Hauptsitz in Zürich-Leutschenbach: Die SRG gehört zu den Trägern des neuen KI-Kodex.

© Manuel Geisser/imago

Die Schweizer Medienbranche hat am Donnerstag beim Medienkongress Swiss Media Forum in Luzern einen gemeinsamen KI-Kodex vorgestellt. Er regelt den Einsatz künstlicher Intelligenz in Redaktionen und setzt auf Selbstregulierung statt staatliche Vorgaben. Das teilte der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) mit.

Breite Allianz hinter dem Regelwerk

Beteiligt sind neben dem VSM auch die Verlegerverbände der französisch- und italienischsprachigen Schweiz, Médias Suisses und Media Svizzeri, die öffentlich-rechtliche SRG SSR, die Nachrichtenagentur Keystone-SDA sowie die Verbände der privaten Radio-, Fernseh- und Regionalfernsehsender. Das Medienausbildungszentrum MAZ unterstützt das Vorhaben.

Der Kodex orientiert sich laut VSM an der KI-Konvention des Europarats, die die Schweizer Regierung ratifizieren will. Medienunternehmen und ihre Mitarbeiter bleiben für veröffentlichte Inhalte verantwortlich, unabhängig davon, ob sie von Menschen oder mithilfe von KI erstellt, bearbeitet oder verbreitet wurden. Hanspeter Kellermüller, Geschäftsführer von Keystone-SDA, nennt in der Mitteilung vier Grundsätze: Schulung der Anwender, Schutz demokratischer Prozesse, Datenschutz und Transparenz.

Kennzeichnungspflichten für KI-Bilder und Chatbots

Verbindlich sind Kennzeichnungspflichten. Laut den vom Schweizer Branchenportal persoenlich.com veröffentlichten Details müssen Deepfakes – mit KI manipulierte, täuschend echt wirkende Bild- oder Tonaufnahmen – gekennzeichnet werden und dürfen nicht eingesetzt werden, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Vollständig automatisiert erstellte und ungeprüft veröffentlichte Inhalte sind ebenfalls zu deklarieren. Chatbots, die mit Menschen verwechselt werden könnten, müssen als KI erkennbar sein. Vor Abstimmungen und Wahlen sollen Medien gegen KI-generierte Falschinformationen vorgehen.

Meldestellen statt Sanktionen

Die Umsetzung läuft laut VSM in zwei Stufen. Medienunternehmen richten interne Meldestellen ein, an die sich Publikum und Mitarbeiter wenden können. Kleinere Verlage können gemeinsame Sammelstellen betreiben. Als zweite Instanz ist eine unabhängige Ombudsstelle vorgesehen, die schwerwiegende oder nicht geklärte Fälle prüft und jährlich Bericht erstattet.

Sanktionen sieht das Regelwerk nicht vor. Gegenüber persoenlich.com sagte VSM-Direktorin Pia Guggenbühl, der Kodex setze auf Verantwortung statt Strafe. Verstöße, die an die Ombudsstelle gelangen, würden jedoch öffentlich gemacht. Laut SRF verwies sie am Donnerstag auf die Signalwirkung solcher Veröffentlichungen. Wie die Ombudsstelle finanziert und besetzt wird, ist laut persoenlich.com noch offen. Bis Ende des Jahres sollen die Maßnahmen umgesetzt sein.

Zusätzliches Audit-Label der WEMF

Parallel zum Kodex hat die Schweizer Organisation WEMF nach Angaben des VSM ein Prüfverfahren samt Zertifikat und Label für den verantwortungsvollen KI-Einsatz in Medienhäusern entwickelt. Medienhäuser können sich jährlich prüfen lassen und ihren Umgang mit KI für Publikum und Werbekunden nachvollziehbar machen. Details will die WEMF in den kommenden Wochen mitteilen. Der Kodex soll bei veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Eine Teilnahme steht allen Medien im Land offen.

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