Ausgenommen von der Impfaktion waren ältere Menschen, die vor 1970 geboren wurden. Diese seien auch von der Quarantänepflicht ausgenommen. Man gehe davon aus, dass sie eine Maserninfektion bereits hinter sich hätten. Auch schwangere und kranke Menschen wurden nicht geimpft.
Masern: 600 Menschen in Quarantäne
Am 25. September wurde bei zwei Kindern in einem Gebäude des Ankunftszentrums eine Maserninfektion festgestellt. Daraufhin wurde ein Gebäude mit rund 600 Menschen unter Quarantäne gestellt und eine Maskenpflicht wurde angeordnet.
Masern können schwerwiegende Komplikationen wie Gehirnentzündungen und noch nach mehreren Jahren eine tödliche Spätfolge nach sich ziehen. „Säuglinge und Kleinkinder sowie Erwachsene ab 20 Jahren haben ein höheres Risiko im Rahmen einer Masernerkrankung Komplikationen zu erleiden“, schreibt das RKI.
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