Gesundheitssystem

Rekord bei Behandlungsfehlern: Krankenkassen dürfen Patienten oft nicht informieren

Die TK verzeichnet einen deutlichen Anstieg bei Behandlungsfehler-Verdachtsfällen. Sie kritisiert die uneinheitliche Erfassung und den Umgang mit den Daten.

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Die Zahl der registrierten Behandlungsfehler ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen.

Die Zahl der registrierten Behandlungsfehler ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen.

© Sebastian Kahnert/dpa

Bei der Techniker Krankenkasse (TK) ist die Zahl der Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler im vergangenen Jahr auf den höchsten Stand seit Beginn der Erfassung gestiegen. Gleichzeitig darf die Krankenkasse bei einem solchen Verdacht ihre Versicherten nicht informieren. Die TK fordert ein einheitliches Melderegister und eine Meldepflicht.

Nach Daten der Krankenkasse wurden 2025 insgesamt 7540 Verdachtsfälle gemeldet, was einem Anstieg von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im Jahr 2023 waren es 6509 Fälle, zwei Jahre zuvor 5981. Die Daten liegen der Deutschen Presse-Agentur vor. Etwa jeder dritte Fall erhärte sich im Rahmen der Überprüfung, sodass Medizinrechts-Spezialisten ein Verfahren einleiten könnten, teilte die TK mit. Zugleich gebe es eine hohe Dunkelziffer.

Fehler werden verschwiegen, Patienten nicht informiert

„Wir müssen dringend die Weichen dafür stellen, dass die unentdeckten Behandlungsfehler besser ermittelt werden können“, sagte der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas. Fehler würden bislang noch zu oft verschwiegen oder bagatellisiert, statt sie als Chance für Verbesserungen zu nutzen. Selbst wenn die Krankenkasse in den Abrechnungsdaten klare Hinweise auf Behandlungsfehler sehe, dürfe sie die Versicherten nach eigenen Angaben nicht darauf hinweisen.

Solche Hinweise seien aber notwendig, um die Position der Versicherten zu stärken, argumentiert die TK. Vielen Patienten sei zudem nicht bekannt, dass die Krankenkasse sie in bestimmten Konstellationen mit kostenlosen Gutachten unterstützen könne.

Kein einheitliches Melderegister für Behandlungsfehler

Baas sprach sich für ein bundesweit einheitliches Melderegister aus. „Derzeit führen Ärztekammern, Medizinischer Dienst und die Krankenkasse jeweils eigene Register, in denen die Fälle erfasst werden“, sagte er. Daher fehle ein Überblick über die Gesamtlage. Notwendig seien zudem eine Meldepflicht für Behandlungsfehler in allen Gesundheitseinrichtungen und Änderungen bei den Datenschutzvorschriften.

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern erfassen seit 2005 bearbeitete Anträge und festgestellte Behandlungsfehler statistisch. Gemessen an mehr als einer Milliarde ambulanten Arzt-Patienten-Kontakten pro Jahr und knapp 19,8 Millionen Krankenhausbehandlungsfällen liege die Zahl der festgestellten Fehler im Promillebereich, teilt die Bundesärztekammer mit.

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