Verfassungsschutz

AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz dürfen nicht mehr als Beamte eingestellt werden

In Rheinland-Pfalz werden der AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen vorgeworfen. Wer Mitglied in der Partei ist, darf nicht mehr in den Staatsdienst eintreten.

Team News Oliver Weinhold afp/ owe
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AfD-Mitglieder sollen bald nicht mehr im Staatsdienst von Rheinland-Pfalz arbeiten dürfen.

AfD-Mitglieder sollen bald nicht mehr im Staatsdienst von Rheinland-Pfalz arbeiten dürfen.

© dpaHannes P Albert/dpa

In Rheinland-Pfalz sollen künftig keine neuen Beamten mehr eingestellt werden, die Mitglied der AfD sind. Landesinnenminister Michael Ebling (SPD) kündigte am Donnerstag eine Verschärfung der Einstellungspraxis an: „Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber.“

Ab sofort müssen alle Bewerberinnen und Bewerber für eine Anstellung im öffentlichen Dienst schriftlich erklären, keiner extremistischen Organisation anzugehören. Wer diese Erklärung verweigert oder bei dem Zweifel an der Wahrheit der Aussage bestehen, wird nicht eingestellt, so Ebling.

AfD wird vom Verfassungsschutz intensiv beobachtet

Grundlage für diesen Schritt ist eine Liste des rheinland-pfälzischen Landesverfassungsschutzes mit extremistischen Gruppierungen und Organisationen, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Auf dieser Liste, die regelmäßig aktualisiert wird, steht auch die AfD.

Der stellvertretende Landesvorsitzende der AfD, Sebastian Münzenmaier, kritisierte die Maßnahme. „Weil er und die SPD wissen, dass es keinerlei Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren gibt, greift Ebling zu antidemokratischen Mitteln und bedroht AfD-Mitglieder mit Berufsverboten“, sagte Münzenmaier.

Die neue Verwaltungsvorschrift gilt für künftige Einstellungen. Für bereits im Staatsdienst Beschäftigte kann die Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation dagegen disziplinarrechtlich relevant sein. Entscheidend sei der Einzelfall, teilte das Innenministerium mit. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht drohe die Entfernung aus dem Dienst.

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