Autonomen-Kneipe

Wem gehört die „Kadterschmiede“ in der Rigaer Straße?

Trillerpfeifen verboten: Die Verhandlung über die Räumung könnte unruhig werden.

Katrin Bischoff
5 Min
Anwohner der Rigaer Straße protestieren mit Transparenten gegen die Räumung der „Kadterschmiede“.

Anwohner der Rigaer Straße protestieren mit Transparenten gegen die Räumung der „Kadterschmiede“.

© dpa

„Unseren Hass den könnt Ihr haben, unser Lachen kriegt Ihr nie! Rigaer 94 verteidigen“, steht mit weißer Schrift auf dem schwarzen Transparent, das sich am Nebenhaus des linksautonome Wohnprojekts Rigaer 94 über zwei Etagen spannt. Es ist ruhig in der Rigaer Straße in Friedrichshain an diesem Wochenende. Auch vor der Autonomen-Kneipe „Kadterschmiede“. Doch das könnte sich ändern – spätestens, wenn der Streit um die Räume im Erdgeschoss erneut vor Gericht verhandelt wird.

Am kommenden Donnerstag wird darüber vor dem Landgericht entschieden. Die Betreiber der Kneipe nutzen die Räume seit drei Jahren – ohne Mietvertrag. Der Eigentümer will die Räumung. In zwei Eilverfahren hatten die Kneipen-Betreiber zwar Recht bekommen, doch im anstehenden Hauptsacheverfahren könnte alles anders werden.

300 Polizisten sicherten Räumung

In dem Rechtsstreit geht es um die Räume im Vorderhaus und im Seitenflügel des Hauses – insgesamt 145 Quadratmeter. Sie werden seit Ende Dezember 2013 als Kneipe und Werkstatt genutzt. Im Juni vergangenen Jahres waren sowohl Kneipe als auch Werkstatt mit einem massiven Polizeiaufgebot geräumt worden.

300 Polizisten sichern Räumung in der Rigaer Straße 94

Polizeibeamte stehen bei der Räumung eines Gebäudeteils in der Rigaer Straße 94 in Friedrichshain vor dem Hauseingang.

Polizeibeamte stehen bei der Räumung eines Gebäudeteils in der Rigaer Straße 94 in Friedrichshain vor dem Hauseingang.

© Andreas Kopietz

Die Polizisten waren zum Schutz der Mitarbeiter der Hausverwaltung anwesend, so ein Polizeisprecher.

Die Polizisten waren zum Schutz der Mitarbeiter der Hausverwaltung anwesend, so ein Polizeisprecher.

© Andreas Kopietz

Um Brandschutzmaßnahmen durchzuführen, musste viel Sperrmüll aus den Gängen entfernt werden.

Um Brandschutzmaßnahmen durchzuführen, musste viel Sperrmüll aus den Gängen entfernt werden.

© Andreas Kopietz

Rund 30 Kühlschränke entfernten die Mitarbeiter der Hausverwaltung aus dem Gebäude.

Rund 30 Kühlschränke entfernten die Mitarbeiter der Hausverwaltung aus dem Gebäude.

© Andreas Kopietz

Auch Fahrräder wurden von der Polizei sichergestellt.

Auch Fahrräder wurden von der Polizei sichergestellt.

© Andreas Kopietz

22 Handwerker entrümpelten die Räume, 300 Polizeibeamten schützten sie. Der damalige CDU-Innensenator Frank Henkel geriet wegen des Polizeieinsatzes unter massiven politischen Druck. Denn weder hatte der Hauseigentümer einen Räumungstitel, noch war ein Gerichtsvollzieher vor Ort. Nach der Aktion kam es zu Krawallen gewaltbereiter Linksautonomer.

Nach der Räumung klagte der Verein „Freunde der Kadterschmiede“ per Eilantrag auf Herausgabe der Räumlichkeiten. Das Gericht entschied, dass die Teilräumung rechtswidrig war, weil es keinen Räumungstitel gab. Und der wäre notwendig gewesen, weil der Betreiber der „Kadterschmiede“ die Räume zwar ohne Mietertrag aber länger als ein Jahr genutzt hatte. Die Betreiber der Autonomen-Kneipe nahmen die Räume danach mit einer gewissen Häme der Polizei gegenüber wieder in Besitz.

Kein Recht auf Besitz

Ob der Triumph andauern wird, ist indes ungewiss. Denn schon damals hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass die Entscheidung im Hauptsacheverfahren anders aussehen könnte. „Der Verein hat kein Recht auf Besitz“, sagt Markus Bernau, der Anwalt des Hauseigentümers. Aus seiner Sicht wollten die Leute der Rigaer 94 keine Einigung.

„Sie glauben, für immer und ewig in den Räumen bleiben zu dürfen. Und brechen sogar bei Anwälten ein“, erklärt er. Bernau meint den Einbruch in seine Kanzlei um die Silvesternacht. Dabei waren Räumungsunterlagen sowie private Dokumente gestohlen und ins Netz gestellt worden. Offenbar, um den Anwalt unter Druck zu setzen. „Ich lasse mich aber nicht einschüchtern“, sagt Bernau.

Er ist in dem Verfahren bereits der zweite Anwalt, der offenbar bedroht wird. Kurz vor dem ersten Gerichtsverfahren Mitte September vergangenen Jahres war vor dem Haus des damaligen Anwalts ein Auto in Flammen aufgegangen. Zuvor hatte es bereits einen Farbanschlag auf sein Haus gegeben. Der Anwalt erschien daraufhin nicht zum ersten Gerichtstermin.

Geringe Erfolgsaussichten für „Kadterschmiede

Lukas Theune, der Anwalt der „Freunde der Kadterschmiede“, sagt, der Brandanschlag auf das Auto, der Einbruch in der Kanzlei seien sehr befremdlich. „Wir haben damit nichts zu tun, das ist nicht unsere Art.“ Er könne natürlich nicht für Sympathisanten seiner Mandanten sprechen.

Theune sieht die Erfolgsaussichten für die „Kadterschmiede“ als eher gering an. Er habe versucht, mit den Eigentümern eine Einigung zu erzielen. Doch es habe keine Vergleichsbereitschaft gegeben. Man wolle die Räumung. „Ob die Entscheidung bereits am Donnerstag verkündet wird, ist unklar“, erklärt der Anwalt.

Zu den Aussichten im nunmehr anstehenden Prozess äußert sich das Landgericht nicht. „Alles ist offen“, sagt die Sprecherin für die Berliner Zivilgerichte, Annette Gabriel, nur. Der Eigentümer habe auf die Herausgabe der Räume geklagt. Zudem wolle er die monatliche Zahlung einer Nutzungsentschädigung von 675 Euro inklusive Betriebskosten für die Zeit ab September 2015 bis zur Räumung durchsetzen.

Bücher und Trillerpfeifen verboten

Laut Gabriel gibt es eine Sicherheitsanordnung des Vorsitzenden Richters, und um diese Anordnung besser umsetzen zu können, sei die Verhandlung vom Gericht am Tegeler Weg in das Haus in der Littenstraße verlegt worden. Polizei werde vor Ort sein. Es gebe Platz für 20 Journalisten und 50 Zuschauer.

Jeder, der zur Verhandlung wolle, werde kontrolliert. Zuschauer dürften kein Obst, keine Eier, Flaschen, Haarbürsten oder Bücher mit in den Saal nehmen – da sie als Wurfgeschosse verwendet werden können. Gefährliche Werkzeuge seien verboten, dazu gehörten auch Feuerzeuge und Streichhölzer. Untersagt sei auch die Mitnahme von Flugblättern, Trillerpfeifen und Glocken.

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