Der russische Ölkonzern Rosneft hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Gegenstand des Verfahrens ist die im Februar neu angeordnete Treuhandverwaltung der deutschen Rosneft-Töchter, zu denen auch die Mehrheitsanteile an der brandenburgischen Raffinerie PCK in Schwedt gehören, wie Politico berichtet.
Die Klage der Rosneft Holding Ltd. SA ging am 30. März unter dem Aktenzeichen OVG 1 A 1/26 bei Gericht ein. Sie wurde zunächst nur fristwahrend eingereicht, eine inhaltliche Begründung steht noch aus. Auch ein Verhandlungstermin wurde bislang nicht angesetzt. Sie richtet sich gegen eine Anordnung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 27. Februar.
Die Bundesregierung hatte im Februar entschieden, die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) auf einer neuen Rechtsgrundlage dauerhaft unter staatliche Treuhandverwaltung zu stellen. Statt des bislang angewandten Energiesicherungsgesetzes (EnSIG) stützt sich die Maßnahme nun auf das Außenwirtschaftsgesetz. Hintergrund des Wechsels war laut Politico die Absicht des Bundes, die Tochtergesellschaften vor einem möglichen Zugriff durch EU-Sanktionen zu schützen.
Ein zentraler Unterschied zur bisherigen Regelung: Die staatliche Kontrolle muss nicht mehr alle sechs Monate verlängert werden, sondern gilt unbefristet, solange die zugrundeliegenden Sanktionen bestehen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) ist allerdings verpflichtet, regelmäßig intern zu prüfen, ob die Voraussetzungen weiter vorliegen.
Verfassungsrechtliche Bedenken an der neuen Konstruktion
Die neue Form der Treuhandverwaltung ist juristisch nicht unumstritten. Staatsrechtler Till Patrik Holterhus erklärte gegenüber Politico bereits im Dezember, die sogenannte Sanktionstreuhand sei „rechtlich nicht völlig risikolos“ und werfe verfassungsrechtliche Fragen auf. Der Grund liege darin, dass sich die betroffenen Unternehmen nach der neuen Konstruktion nur einmalig – bei der erstmaligen Anordnung – gegen den staatlichen Eingriff gerichtlich zur Wehr setzen können.
Es ist nicht der erste juristische Vorstoß des Konzerns gegen die deutsche Treuhandverwaltung. Bereits 2022 hatte Rosneft gegen die ursprüngliche Anordnung geklagt – ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied damals zugunsten des Bundes.
Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte den Eingang der neuen Klage. „Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit bleibt das oberste Ziel für alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Rosneft Deutschland von der Bundesregierung getroffen werden“, teilte das Ministerium mit. Weitere Klagen gegen die nach EnSIG verlängerte Treuhand seien von Rosneft Russland ruhend gestellt worden.
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