Vom 14. bis 16. April verhandelt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim über Klagen von neun Privatpersonen gegen ihre Rundfunkbeitragspflicht. Es handelt sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin bundesweit um das erste Verfahren auf der Ebene eines Verwaltungsgerichtshofs, das auf Grundlage eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025 die inhaltliche Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Gegenstand hat.
Verfahren
Rundfunkbeitrag vor Gericht: Erstmals wird inhaltliche Ausgewogenheit des ÖRR geprüft
Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg verhandelt als erstes Gericht über die Programmvielfalt des ÖRR. Neun Kläger haben sich zusammengeschlossen.
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Den Rundfunkbeitrag ist jeder Haushalt in Deutschland zu zahlen verpflichtet.
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