Das war deutlich. Das Kammergericht hat klargemacht, dass die große Ausschreibung des S-Bahn-Betriebs in Berlin und Brandenburg teilweise gegen das Vergaberecht verstößt. Würde das Verfahren in der bisherigen Form weitergeführt, drohe die Gefahr, dass ein unwirtschaftliches Angebot gewinnt, hieß es.
Das Gericht gab den Ländern aber die Chance, um nachzubessern. Am 1. März trifft man sich wieder im ehrwürdigen Gebäude am Kleistpark. Zeit, über einen bemerkenswerten Gerichtstermin nachzudenken.
Mobilität
S-Bahn Berlin: Der „Tanz“ um die Zukunft geht in die nächste Runde
Die große S-Bahn-Ausschreibung verstößt zum Teil gegen das Vergaberecht, stellt das Kammergericht Berlin fest. Doch die Länder können nachbessern.
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Die jüngste S-Bahn-Generation: Ein Zug der Baureihe 483/484 im Bahnhof Schöneweide. Hersteller sind Siemens und Stadler – sie wollen auch beim laufenden Vergabeverfahren mitbieten.
© Volkmar Otto