Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, zu der die ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen und Ravensbrück gehören, hat sich zu einer Handreichung des Auswärtigen Amtes (AA) geäußert. Dabei geht es um die Frage, ob offizielle Vertreter des russischen Staates und aus Belarus in Berlin und Brandenburg an Gedenkveranstaltungen rund um den Tag der Befreiung am 8. Mai teilnehmen sollen.
In der Handreichung wird Landkreisen und Kommunen empfohlen, keine Einladungen an russische oder belarussische Diplomaten auszusprechen – und notfalls ungebetene Gäste wieder wegzuschicken.
Instrumentalisierung des Gedenkens?
Begründet wird die harte Linie mit einer „absehbaren“ Instrumentalisierung des Gedenkens durch offizielle Vertreter der russischen oder belarussischen Botschaft. Das Außenministerium warnt in seinem Schreiben vor „Propaganda, Desinformation und geschichtsrevisionistischer Verfälschung“.
Wie der rbb nun berichtet, haben die russischen und belarussischen Vertreter Schreiben erhalten, in denen sie gebeten werden, nicht zu diesen Veranstaltungen in der Gedenkstätte zu kommen. Stattdessen könnten sie einen anderen Tag wählen, an dem sie als kleine Gruppe eine stille Gedenkveranstaltung abhalten. Das Hauptgedenken in der Gedenkstätte Sachsenhausen soll am 4. Mai stattfinden.
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