Sachsen

„Politik des Ausschweigens“: Ministerium verweigerte Antworten – Grüne klagen

Weil das Sozialministerium Fragen zur geschlossenen Helios-Klinik nur teilweise beantwortete, zieht Grünen-Politikerin Schubert vor Gericht. Das Ministerium wird scharf kritisiert.

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Franziska Schubert (Grüne) zieht vor das Verfassungsgericht.

Franziska Schubert (Grüne) zieht vor das Verfassungsgericht.

© Mauersberger/imago

Die Vorsitzende der Grünen-Fraktion im sächsischen Landtag, Franziska Schubert, hat den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig angerufen. Sie sieht sich nach eigenen Angaben in ihrem verfassungsmäßig garantierten Frage- und Auskunftsrecht als Abgeordnete verletzt. Anlass ist eine Kleine Anfrage zur 2025 geschlossenen Helios-Klinik in Schkeuditz, die das sächsische Sozialministerium nur teilweise beantwortet hat.

Das Ministerium hatte mehrere Antworten unter Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweigert. Schubert wollte unter anderem wissen, wie sich die Fallzahlen der Klinik entwickelt haben und wie viele öffentliche Mittel kurz vor der Schließung in Investitionen der Einrichtung geflossen sind.

Linksfraktion klagte 2023 auf Auskunftsrecht

„Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, wie sich die Fallzahlen der Helios-Klinik entwickelt haben und wie viele Steuermittel an die Klinik vor deren Schließung geflossen sind“, erklärte Schubert. Das Parlament sei das Kontrollorgan von Regierung und Verwaltung. Das Kontrollrecht sei durch das Frage- und Auskunftsrecht verfassungsrechtlich abgesichert. Gerade beim Umgang mit Steuergeldern dürfe sich das Sozialministerium nicht in Schweigen hüllen, so die Fraktionschefin.

„Wir lassen uns diese Politik des Ausschweigens nicht gefallen“, betonte Schubert. Mit dem Antrag in Leipzig solle festgestellt werden, dass die Staatsregierung durch die teilweise Verweigerung der Antworten ihr Frage- und Auskunftsrecht verletzt habe.

Es ist nicht das einzige Verfahren in Leipzig zum Fragerecht von Abgeordneten. Der Verfassungsgerichtshof befasste sich bereits mit einer Klage der Linksfraktion, die im Dezember 2023 eine Große Anfrage zum Datenschutz mit 1090 Fragen eingereicht hatte. Das Innenministerium hatte die Beantwortung mit Verweis auf den Umfang abgelehnt. Eine Entscheidung des Gerichts steht in diesem Fall noch aus, ein Verkündungstermin soll später mitgeteilt werden. (mit dpa)

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