Ukraine

Sanktionen gekippt: Nach Russland geflohener ukrainischer Ex-Staatsanwalt gewinnt gegen EU

Wiktor Pschonka floh 2014 nach Russland. Ihm wurde Unterschlagung zur Last gelegt. Das EU-Gericht hat nun Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens in der Ukraine angemeldet.

2 Min
Der frühere Generalstaatsanwalt der Ukraine, Wiktor Pschonka, wurde von der Sanktionsliste der EU genommen. Wie argumentiert das EU-Gericht den Beschluss?

Der frühere Generalstaatsanwalt der Ukraine, Wiktor Pschonka, wurde von der Sanktionsliste der EU genommen. Wie argumentiert das EU-Gericht den Beschluss?

© dpa

Der frühere Generalstaatsanwalt der Ukraine, Wiktor Pschonka, der nach dem Sturz des Präsidenten Wiktor Janukowitsch 2014 nach Russland geflohen war, hat einen Rechtsstreit vor dem Gericht der Europäischen Union gewonnen. Nun wird er von der Kriegssanktionsliste der EU gestrichen.

Das Gericht erklärte am Mittwoch, es habe Beschlüsse, die gegen Pschonka und seinen Sohn Artem gerichtet waren, für nichtig erklärt und begründete dies mit Beurteilungsfehlern und Zweifeln daran, dass sie auf einer hinreichend „soliden Tatsachengrundlage“ beruhten, berichtet der Wirtschaftsnachrichtendienst Bloomberg.

Ex-Staatsanwalt Wiktor Pschonka: In der Ukraine auf der Fahndungsliste

Pschonka und sein Sohn wurden erstmals 2014 mit EU-Sanktionen belegt, als Personen, die in der Ukraine wegen angeblicher „Unterschlagung ukrainischer Staatsgelder und deren illegaler Transfers außerhalb der Ukraine“ strafrechtlich verfolgt wurden. Janukowitsch, Pschonka und sein Sohn sowie andere Verbündete flohen aus dem Land nach Russland und stehen in der Ukraine auf der Fahndungsliste.

In seiner Entscheidung erklärte das EU-Gericht, es sei nicht klar, ob die EU sich davon überzeugt habe, dass die ukrainische Justizverwaltung in den örtlichen Strafverfahren die Verteidigungsrechte respektiere.

Gerichtsurteil könnte vom EU-Rat revidiert werden

Die EU hat seit den Angriffen Russlands auf die Ukraine fast 1800 Personen und Organisationen mit Sanktionen belegt, beginnend mit der Annexion der Krim im Jahr 2014 und der anschließenden Invasion des Landes im Februar letzten Jahres.

Dass die Entscheidung von Dauer sein wird, darf allerdings bezweifelt werden. EU-Gerichtsbeschwerden gegen Sanktionen können sich über Jahre hinziehen und selten zu einem dauerhaften Sieg führen – da der EU-Rat, der die Minister der Regierungen zusammenbringt, seine Entscheidungen nach Gerichtsverlusten oft neu trifft.

Haben Sie Feedback? Schreiben Sie uns! briefe@berliner-zeitung.de


Empfehlungen aus dem BLZ-Ticketshop:

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema