Deutschland und auch das Land Berlin verstößt angeblich seit 14 Jahren gegen die sogenannte Anti-Terror-Verordnung der EU. Laut dem ARD-Politikmagazin „Kontraste“ wird die in einer Verordnung von 2002 geforderte Sicherstellung aller Vermögenswerte von Anhängern der Terrororganisation Al Kaida-Anhängern nur unzureichend umgesetzt.
Das Berliner Kammergericht erklärte der „Kontraste“-Redaktion, dass es bis heute „keine allgemeinen Regelungen“ für die Grundbuchämter gebe, um die Immobilien von Terrorverdächtigen sicherzustellen. Auch werde bei Grundstücksgeschäften nicht überprüft, ob Erwerber oder Käufer auf den Sanktionslisten der EU stehen.
So hatte den Recherchen zufolge der saudische Staatsbürger Scheich Aqeel A. ein Gewerbegrundstück in Neukölln erworben. Er war jahrelang Vorsitzender der „Al Haramain-Stiftung“ in Riad, die Verbindungen zu Terrororganisationen haben soll. Aquel A. selbst wurde 2004 auf die Terror- und Sanktionsliste der EU gesetzt. Von den Mieteinnahmen aus dem Grundstück, das Aqeel A. besitzt, profitiert laut „Kontraste“ eine von Berlins radikalsten Moscheegemeinden: die Al Nur, in der seit Jahren antisemitische und islamistische Hetzer predigen.
Schon 2004 stieß das Bundeskriminalamt auf sein Grundstück. Es schrieb damals einen Brief an das Neuköllner Grundbuchamt und verwies auf die geltenden EU-Sanktionen, die ein „Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen, die Verhinderung ihrer Verwendung für jeden Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, (...), den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen“ vorsahen. Die im Grundbuchamt zuständigen Rechtspfleger wussten laut „Kontraste“ nicht, wie sie die EU-Sanktionen umsetzen sollen und informierten die Senatsjustizverwaltung, die wiederum die Senatsinnenverwaltung einschaltete. Doch überall herrschte Ratlosigkeit.
Laut „Kontraste“ ergab zudem eine bundesweite Recherche, dass bislang in keinem einzigen Bundesland systematisch überprüft worden sei, ob Immobilienbesitzer auf den Anti-Terrorlisten genannt werden. (kop.)
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