Die Schuldenbremse macht sich bemerkbar. Zwar haben die Länder bis 2019 Zeit, ihre Haushalte auszugleichen, doch schon jetzt wird es unangenehm für Berlin und die anderen drei Sünder unter den 16 Ländern. Sie müssen nicht mit Strafen rechnen, jedenfalls nicht im juristischen Sinn. Wohl aber geraten sie unter Rechtfertigungsdruck. In einem Jahr wird sich Berlins Haushaltspolitik der Kontrolle von außen unterwerfen müssen. Das ist misslich für jede Landesregierung, vor allem aber für eine, die im Wahlkampf steht.Schon jetzt zeigt sich, dass das Verschuldungslimit in der Öffentlichkeit krass unterschätzt wird. Noch greifen die Auflagen nicht vollständig. Richtig ernst wird es, wenn die Null in den staatlichen Budgets wirklich stehen muss. Auch dann muss kein Finanzminister fürchten, ins Gefängnis zu wandern, wenn er gegen die Vorschriften des Grundgesetzes verstößt. Weil keine Sanktionen vorgesehen sind, meinen manche, das Ganze sei nicht ernst zu nehmen. Das ist ein Irrtum. Keine Regierung, nicht im Land und schon gar nicht auf Bundesebene, kann es sich leisten, auf Dauer gegen die Verfassung zu verstoßen. Denn es droht die schwerste Strafe in der Politik: Abwahl.Es war leicht für Union und SPD, die Schuldenregeln ins Grundgesetz einzubauen, jetzt aber muss die Politik sie einhalten. Der Republik steht ein Kraftakt bevor, dessen Dimension vielen nicht bewusst ist.
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