Schulgesetz

Bußgeld für nachlässige Eltern

Die Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) stellt ihre geplante Reform des Schulgesetzes vor. Es geht darin um neue Privatschulen und die Pflicht zum Kitabesuch für Kinder, die frühe Sprachförderung brauchen. Die Zeit für die Änderungen wird allerdings knapp.

Jan Thomsen
4 Min
Aller Anfang ist schwer: Wer eine Privatschule gründet, muss sich erst bewähren. Bei Grundschulen etwa gibt es nach fünf Jahren staatliche Zuschüsse.

Aller Anfang ist schwer: Wer eine Privatschule gründet, muss sich erst bewähren. Bei Grundschulen etwa gibt es nach fünf Jahren staatliche Zuschüsse.

© Berliner Zeitung/Paulus Ponizak Lizenz

Die Umsetzung zum nächsten Schuljahr wird teils knapp, aber immerhin stehen nun alle Eckpunkte fest. Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) stellte dem rot-schwarzen Senat am Dienstag ihre geplanten Änderungen des Schulgesetzes vor. Sie betreffen unter anderem den Übergang von der Grund- zur Oberschule, neue Privatschulen und die Verpflichtung zum Kitabesuch für Kinder, die frühe Sprachförderung brauchen.

Das Gesetz muss noch von den Bezirksbürgermeistern diskutiert, vom Senat offiziell beschlossen sowie vom Abgeordnetenhaus beraten und verabschiedet werden. Dies dürfte erst im Frühjahr 2014 soweit sein, so dass manche Regeln kaum schon zum Schuljahr 2014/2015 wirksam werden können. Dies betrifft vor allem die künftige Pflichtberatung für angehende Siebtklässler an Gymnasien: Wenn Schüler in ihrem Bewerbungszeugnis aus der (sechsjährigen) Grundschule eine 3,0 oder eine noch schlechtere Durchschnittsnote aufweisen, die Eltern ihr Kind aber dennoch aufs Gymnasium schicken wollen, dann soll es künftig eine obligatorische Beratung an Gymnasien geben. Sie soll über Chancen und mögliche Probleme einer solchen Entscheidung aufklären. Bisher beraten nur die Grundschulen verpflichtend, die Gymnasien jedoch freiwillig.

Vorteile für Geschwisterkinder

Allerdings sind die Anmeldungen für weiterführende Schulen bereits für Ende Februar 2014 terminiert. Dass das Gesetz bis dahin steht und Pflichtberatungen eingeführt sind, hält selbst die Schulverwaltung für unwahrscheinlich.

Das neue Schulgesetz sieht für Geschwisterkinder Vorteile vor: Gefragte Schulen sollen Geschwister eigener Schülerinnen und Schüler bevorzugen, damit unterschiedliche Schulwege vermieden werden. Die Regelung gilt auch für Kinder, die zwar nicht miteinander verwandt sind, aber in einem Haushalt leben – für Patchwork-Familien. Es geht um die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben.

Oberschülern wird der Auslandsaufenthalt in der zehnten Klasse erleichtert. Wer dadurch die Prüfung für den obligatorischen mittleren Schulabschluss (MSA) verpasst, besucht zunächst ein halbes Jahr die gymnasiale Oberstufe und kann den Test dann nachholen. Wer ihn nicht besteht, geht in die zehnte Jahrgangsstufe zurück und kann den MSA dort noch einmal ablegen.

Einigung im Streit um Privatschulen

Auch im senatsinternen Streit über den Umgang mit Privatschulen ist jetzt eine Einigung da. Sie betrifft private Berufsschulen, die in den vergangenen Jahren ihre Angebote massiv ausgeweitet haben, ebenso wie allgemeinbildende Schulen. So bekommen auch bereits bestehende Berufsschulen für neue Ausbildungsgänge nur dann von Anfang an staatliche Zuschüsse, wenn sich die neue Ausbildung im selben „Berufsfeld“ wie die bereits bewährten befindet. „Das ist eine Maßnahme für die Qualitätssicherung“, sagte Senatorin Scheeres. Wer Pädagogen ausbilde, könne mit angehenden Elektrotechnikern nicht unbedingt genauso gut umgehen. Bei neuen Ausbildungsgängen aus unterschiedlichen Berufsfeldern müssen die Berufsschulen daher künftig ein bis drei Jahre warten, bis sie den vollen Zuschuss von 93 Prozent ihrer Personalkosten erhalten. Bisher gab es für bewährte Träger in der Aufbauphase 79 Prozent, danach 93.

Scheeres will künftig auch einen Trick verhindern, mit dem sich Privatschulgründer Zuschüsse sichern konnten. So war es möglich, dass neue Schulen unter „das Dach“ eines bewährten Trägers gehen, dafür dann die Aufbau-Zuschüsse (79 Prozent) kassieren und später, wenn 93 Prozent Zuschuss fällig werden, den Träger wechseln. Künftig müssen neue Privatschulgründungen zwischen sechs (Oberschulen) und zehn Jahren (Grundschulen) beim ersten Träger bleiben, die Wartezeit wurde verdoppelt. Wechseln sie früher, muss der Ursprungsträger alle Zuschüsse aus der Aufbauphase zurückzahlen. Das kann sich in fünf Jahren leicht auf sechsstellige Beträge summieren.

Sanktionen für Eltern

Das neue Schulgesetz schafft auch Sanktionen für Eltern von Kindern im Kita-Alter. Mit viereinhalb Jahren sollen die Kinder, wie bisher, obligatorisch an einem Sprachtest teilnehmen, um noch vor der Schule festzustellen, ob Sprachförderung nötig ist. Wenn Eltern den Test versäumen oder ihr Kind nicht in die Kitas zur Sprachförderung bringen, können sie künftig ein Bußgeld bis zu 2 500 Euro auferlegt bekommen. Scheeres betonte aber, dass die Bezirksämter zunächst mit den Eltern Kontakt aufnehmen sollen. Auch könne das Bußgeld zunächst niedriger liegen.

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