Landgericht

Senior brachte pflegebedürftige Ehefrau um: Anwältin legt Revision gegen Mordurteil ein

Ein 72-Jähriger hatte in Berlin seine Frau, die nach einem Schlaganfall auf Hilfe angewiesen war, umgebracht. Die Verteidigerin wollte eine Verurteilung wegen Totschlags.

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Zu neun Jahren Haft wegen Mordes wurde Axel L. im Kriminalgericht in Berlin-Moabit verurteilt. 

Zu neun Jahren Haft wegen Mordes wurde Axel L. im Kriminalgericht in Berlin-Moabit verurteilt. 

© Volker Hohlfeld/Imago

Im Fall des 72-jährigen Mannes, der wegen Mordes an seiner pflegebedürftigen Ehefrau zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt wurde, hat die Verteidigerin Revision eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof darüber entscheiden.

Die 22. Große Strafkammer des Berliner Landgerichts hatte Axel L. vor eineinhalb Wochen des heimtückischen Mordes verurteilt. Sie ging davon aus, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat wegen einer beginnenden Demenz in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war.

Nach Überzeugung der Kammer hatte Axel L. am 29. Dezember vergangenen Jahres seine 59-jährige Frau, die nach einem Schlaganfall auf Hilfe angewiesen war, in ein Zimmer der gemeinsamen Wohnung in Hellersdorf gelockt. Dort lagen Hammer, Kabel und ein Messer bereit. Axel L. habe seiner Frau, mit der er 26 Jahre verheiratet war und einen gemeinsamen Sohn hatte, den Schädel eingeschlagen, dann würgte er sein Opfer mit dem Kabel und stach anschließend 18-mal auf seine Frau ein.

Der Angeklagte ging gnadenlos vor, so die Richter

Gnadenlos sei der Angeklagte bei der Tat vorgegangen, urteilten die Richter. Die Pflege sei Axel L. einfach zu viel gewesen. Da die Frau bereits zweimal in der Woche von einem Pflegedienst betreut worden war und Axel L. Angebote bekommen hatte, die Hilfe auszubauen, sei die Situation für den Angeklagten nicht ausweglos gewesen. Erst zwei Tage nach der Tat hatte Axel L. die Polizei gerufen und bei der Mordkommission ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe wegen Mordes von zehn Jahren gefordert. Die Verteidigerin war hingegen von Totschlag ausgegangen. Sie verlangte für ihren schwer kranken, mittlerweile im Rollstuhl sitzenden Mandanten eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

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