Sexuelle Gefälligkeiten gegen vertrauliche Informationen? –Anklageerhebung

In Berlin wurde Anklage gegen einen Wirtschaftsprüfer und eine Gesellschafterin erhoben. Gegen Sex soll er ihr Interna für einen Rechtsstreit gegen das BMG gegeben haben.

BLZ
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Der Haupteingang vom Gebäude, das das Amtsgericht Tiergarten, die Staatsanwaltschaft Berlin und das Landgericht beherbergt.

Der Haupteingang vom Gebäude, das das Amtsgericht Tiergarten, die Staatsanwaltschaft Berlin und das Landgericht beherbergt.

© imago

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen einen 51-Jährigen Wirtschaftsprüfer Anklage unter anderem wegen Bestechlichkeit und Verletzung von Privat-und Dienstgeheimnissen und gegen eine 29-jährige geschäftsführende Gesellschafterin einer GmbH wegen Anstiftung dazu sowie Bestechung erhoben. Das geht aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft hervor.

Der Leiter eines Qualitätsteams einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll das Bundesgesundheitsministerium zwischen Juli 2020 und Juli 2021 beim Kauf von Schutzausrüstung, darunter Atemschutzmasken, beraten haben. In dieser Zeit soll es mehrere Treffen zwischen den Mann und der Frau, die einen Zivilrechtsstreit gegen das BMG wegen Verträgen über die Lieferung von Atemschutzmasken geführt haben soll, gekommen sein.

Der Wirtschaftsprüfer soll angeboten haben, ihr bei dem Rechtsstreit zu helfen – als Gegenleistung für sexuelle Gefälligkeiten. Es soll dann zu mehreren Treffen mit körperlicher Annäherung gekommen sein. Zudem habe die Frau ihm aufreizende Bilder geschickt. Im Anschluss habe ihr der 51-Jährige unter anderem interne Prüfberichte zukommen lassen.

Im Januar 2021 habe die Angeschuldigte versucht, von dem Mann erneut einen Vertrag über den Kauf von Atemschutzmasken zu bekommen. Der Anklage zufolge habe sie gehofft, dass er seinen Einfluss als Berater geltend machen würde.

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