Der Angeklagte habe den Schutzbereich, den eine Kita bilden muss, erheblich verletzt, sagte die Vorsitzende Richterin. „Fast unbekümmert hat er zwei schwere Verbrechen begangen.“ Dem jungen Mann, der umfassend gestanden hatte, wurde zudem die Weisung erteilt, sich unverzüglich in eine Sexualtherapie zu begeben. Er wurde außerdem einem Betreuungshelfer und für drei Jahre einem Bewährungshelfer unterstellt.
Die betroffenen Mädchen waren drei und vier Jahre alt. Jeweils beim Mittagsschlaf habe sich der damalige Praktikant im abgedunkelten Schlafraum einer Kindertagesstätte im Stadtteil Wilmersdorf zu den Betroffenen gelegt und die Kleinkinder sexuell berührt, hieß es weiter im Urteil. Was geschah, sei ein Alptraum - „die Obhut wird nicht genutzt, um die Kinder zu schützen, sondern zu missbrauchen“.
Der Angeklagte hatte im Zusammenhang mit einer Ausbildung ein Praktikum in der Kita begonnen. Zum Zeitpunkt der Taten zwischen Februar und Mai 2021 hatte er nach seinen Angaben die schulische Ausbildung allerdings bereits abgebrochen. Das sei in der Kita nicht bekannt gewesen. „Man sollte mehr wissen über einen Menschen, den man so nah an kleine Kinder lässt“, sagte die Richterin.
Im Fall der Dreijährigen hatte er dem Kind „Ärger“ und „keine Süßigkeiten mehr“ angedroht für den Fall, dass sie über den Vorfall spricht. Die Kleine hatte sich nur Stunden später ihrer Mutter anvertraut. Die 32-Jährige schaltete die Polizei ein - „obwohl die Kita das nicht wollte“, erklärte die Mutter als Zeugin im Prozess. Sie sei schockiert gewesen. Was geschah, sei in der Kita auch nicht richtig aufgearbeitet worden.
Der nicht vorbestrafte 21-Jährige hatte erklärt, er sei über sein eigenes Verhalten entsetzt. Das Gericht entschied, dass er nach Jugendstrafrecht zu verurteilen sei. Berücksichtigt worden sei bei der Höhe der Strafe, dass die Tathandlungen „am unteren Ende des Denkbaren“ liegen würden. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts und eines Nebenklage-Anwalts. Der 21-Jährige verzichtete auf Rechtsmittel gegen das Urteil.
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