Berlin - Die schwarz-rote Bundesregierung macht einen neuen Anlauf, um die Maghreb-Länder Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Gesetzesvorlage von Innenminister Horst Seehofer (CSU), der es sehr eilig damit hatte.
Neu aufgenommen wird in die Liste auch die ehemalige Sowjetrepublik Georgien. „Ziel der neuen Regelung ist eine deutliche Beschleunigung von Asylverfahren“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.
„Ziel ist eine deutliche Beschleunigung von Asylverfahren“
Die Bundesregierung setzt auf eine Signalwirkung und hofft, dass die Zahl der Anträge deutlich sinken wird. Im Jahr 2017 stellten 8.700 Menschen aus den vier Ländern einen neuen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das Amt entschied insgesamt über rund 15.000 Anträge.
Die Anerkennungsquote war aber nur gering, für Asylbewerber aus Georgien lag sie bei 0,6 Prozent, aus Algerien bei 2 Prozent, aus Marokko bei 4 Prozent und aus Tunesien bei 2,7 Prozent.
„Ich bin froh, dass das Kabinett heute endlich den Gesetzentwurf zur Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten beschlossen hat“, sagte Seehofer. „Es war schwer genug, die Ressortabstimmung so zu gestalten, dass wir heute ins Kabinett kommen.“
Vom Koalitionspartner SPD musste sich Seehofer das Zugeständnis abringen lassen, dass Geduldete mit einer Stichtagsregelung eine Ausbildung beenden oder weiterarbeiten dürfen, wenn sie legal beschäftigt sind.
Weitere Staaten werden auf die Liste gesetzt
Seehofer kündigte an, dass die Bundesregierung im Herbst weitere Staaten auf die Liste setzen lassen will. Wird ein Land zum sicheren Herkunftsstaat erklärt, haben Antragsteller kaum eine Chance auf Asyl in Deutschland.
Bisher wurden bereits die Balkanländer Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Montenegro und Kosovo als sicher eingestuft, auch die afrikanischen Staaten Ghana und Senegal gehören dazu. Ob das Gesetz in Kraft treten kann, ist aber höchst unsicher, denn es ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Bundesrat muss noch zustimmen
Bereits im März vergangenen Jahres war es im ersten Anlauf am Widerstand mehrerer Bundesländer, in denen Linke und Grüne in der Regierung sitzen, gescheitert. Im Bundesrat ist eine Mehrheit von 35 der 69 Stimmen notwendig. Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg allerdings hat in der ersten Runde zugestimmt.
In der Partei regt sich auch jetzt neuer Widerstand. Parteichef Robert Habeck hält es für zweifelhaft, dass die Rechtslage in den drei Maghreb-Staaten eine Gesetzesänderung zulasse. „Wir lehnen das Konzept der ‚sicheren Herkunftsstaaten‘ weiterhin ab“, sagte die flüchtlingspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Luise Amtsberg, dieser Zeitung.
„Dieses Mittel führt weder dazu, dass das individuelle Asylbegehren unvoreingenommen geprüft wird, noch verringert es die Ursachen von Flucht aus dem Heimatland. Im Gegenteil: wenn man ein Land als sicher einstuft, behindert man das Engagement der Zivilgesellschaft in ihrem Kampf um mehr Rechtsstaatlichkeit.“ Gerade in den drei Maghrebstaaten sei das fatal.
„Dort ist zum Beispiel die Diskriminierung von Homosexuellen gesetzlich manifestiert“, so Amtsberg. Mit diesem politischen Mittel entledige sich die Bundesregierung ihrer außenpolitischen Verantwortung.
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