Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen eine 55-jährige Frau wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung Anklage erhoben. Sie soll gemeinsam mit ihrem Ehemann vor dem Auszug aus der Wohnung die Nachbarn mit Chlortabletten verletzt haben.
Im September 2022 soll die Frau gemeinsam mit ihrem Ehemann bei Auszug aus einer Anbauwohnung im rheinland-pfälzischen Wied im Keller mehr als sechzig Chlortabletten verteilt haben, die sich in der Folgezeit auflösten. Später verteilten sich wie beabsichtigt Chlorgase im gesamten Haupthaus. Damit die Chlorgasverteilung nicht so leicht unterbunden werden konnte, soll die Frau die Verbindungstür zwischen Haupthaus und Anbau mit Silikon verklebt haben und die Kellertür mit einer angeschraubten Holzplatte zusätzlich gesichert haben. Im Keller selbst soll sie zudem die Tabletten an zahlreichen, auch teils unzugänglichen Stellen, versteckt haben, um deren Auffinden zu erschweren.
Die Nachbarn im Haupthaus, ein Ehepaar mit drei Kindern und eine Frau, sollen durch das Chlorgas an Kopfschmerzen, Augenbrennen und Brechreizen gelitten haben. Motiv für das Handeln der Angeschuldigten und ihres Ehemannes, dessen Ermittlungsverfahren mittlerweile eingestellt ist, könnten familiäre Streitigkeiten gewesen sein. Warum die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelnde Behörde ist, wurde nicht mitgeteilt.
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