In Berlin dürfen ab dem 29. Dezember wieder Silvesterböller und Raketen verkauft werden. Der TÜV rät beim Kauf und Zünden der Böller zur Vorsicht: „Jeder pyrotechnische Gegenstand kann bei unsachgemäßem Gebrauch zu schweren Verbrennungen oder Verletzungen führen“, so Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV-Verband.
Besonders Familien mit Kindern müssten darauf achten, die Kleinsten richtig zu schützen. „Für Kleinkinder sind alle Feuerwerkskörper, also auch Wunderkerzen und Knallerbsen tabu“, mahnt Dinkler. „Wunderkerzen können rund 1.000 Grad Celsius heiß werden. Das reicht aus, um Gold zu schmelzen.“ Auch abgebrannte Wunderkerzen seien nichts für Kinderhände.
Feuerwerk in einigen Zonen in Berlin verboten
Knallkörper seien zudem auch eine Gefahr für empfindliche Kinderohren. Die Explosion eines Knallkörpers kann je nach Entfernung eine Lautstärke von 130 bis 175 Dezibel erreichen. Ein einziger lauter Knall könne so zu Hörschäden, Lärmtraumata, Tinnitus oder Hörsturz führen. Der TÜV empfiehlt einen ausreichenden Abstand zu den Feuerwerkskörpern sowie einen Gehörschutz für Kinder.
Zudem müssten Eltern darauf achten, welches Feuerwerk von Kindern und Jugendlichen überhaupt gezündet werden darf. Wunderkerzen, Knallteufel, Knallerbsen, kleine Fontänen und Kreisel oder auch Tischfeuerwerk darf von Kindern ab zwölf Jahren gekauft und gezündet werden. Anderes Feuerwerk ist erst ab 18 Jahren erhältlich.
In Berlin sind zu Silvester erneut Böllerverbotszonen eingerichtet. Sie befinden sich am Alexanderplatz, im Bereich des Steinmetzkiezes in Schöneberg und auf einem Teil der Sonnenallee sowie angrenzender Nebenstraßen, wie die Berliner Polizei mitteilte. Darüber hinaus ist die Verwendung von Pyrotechnik innerhalb des Veranstaltungsbereiches der Silvesterfeier am Brandenburger Tor untersagt.
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