Was ist passiert? In ihrem Newsletter wies die Firma Sixt die Kunden vor kurzem auf ein neues Angebot hin: Wer für Tegel unterzeichnet und ein Foto seiner Unterschrift einsendet, wird als Sixt-Kunde geldwert belohnt. Originalton des Schreibens: „Unterstützen auch Sie den Erhalt des Flughafens. Einfach die ausgedruckte und ausgefüllte Petition abfotografieren/einscannen und an tegel@sixt.com schicken. Zur Belohnung schenken wir Ihnen einen 10-Euro-Sixt-Gutschein.“
Umstrittene Methoden
„Wir finden, Berlin ohne Tegel ist wie Pizza ohne Käse, Hamburg ohne Hafen, Königsberg ohne Klopse“, so Sixt. „Wir sind gegen die Schließung des Flughafens Berlin-Tegel. Berlin braucht als schnell wachsende Metropole den Erhalt von Tegel, um die steigende Zahl an Fluggästen auch in Zukunft bewältigen zu können.“
Der FDP, die das Volksbegehren mitträgt, distanzierte sich. „Es handelt sich um eine Eigeninitiative, die Sixt nicht mit uns abgestimmt hat“, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Sebastian Czaja. Er findet es zwar gut, dass auch ein großes Unternehmen seine Liebe zum Flughafen Tegel bekannt hat. Doch die Initiative „Berlin braucht Tegel“, die noch bis Montag Unterschriften sammelt, habe nichts mit der Aktion zu tun: „Auch nach unserer Auffassung entspricht sie nicht den Spielregeln und ist von den gesetzlichen Möglichkeiten nicht gedeckt.“ Darum sei die Sixt-Aktion der Landesabstimmungsleiterin angezeigt worden, sagte er.
Czaja ist vorsichtig geworden, weil er sich im Abgeordnetenhaus Kritik anhören musste. Umstritten waren zwei Methoden, mit denen die Initiative Unterschriften sammelt. Zum einen ging es um Aktionen wie „500 für 500“: Wer 500 Unterschriften für die Offenhaltung Tegels bringt, kann 500 Euro gewinnen. Zum anderen wurde diskutiert, dass bezahlte Promotionteams die Ehrenamtlichen entlasten und Unterschriften sammeln.
In beiden Fällen gehe es aber mit rechten Dingen zu, bestätigte Landesabstimmungsleiterin Petra Michaelis-Merzbach. „Es ist zulässig, einer Person für das Sammeln von Unterschriften Vorteile zu versprechen oder das Sammeln von Unterschriften zu bezahlen“, sagte Michaelis-Merzbach. Dagegen sei es verboten, jemanden dafür bezahlen, dass er bei einem Volksbegehren eine Unterschrift leistet.
„Nach Paragraph 108 b des Strafgesetzbuches (StGB) in Verbindung mit Paragraf 108 d StGB ist es strafbar, für das Leistung einer Unterschrift zum Volksbegehren ein Geschenk oder andere Vorteile zu gewähren“, sagte Geschäftsstellenleiter Geert Baasen.
„Vollkommen inakzeptabel“
„Der Kauf von Stimmen ist vollkommen inakzeptabel“, so Antje Kapek, die Grünen-Fraktionsvorsitzende. „Wir fordern den Autovermieter auf, die Aktion umgehend zu stoppen. Sie schadet der Demokratie und zeigt gleichzeitig, wie verzweifelt die Tegel-Anhänger sind.“ Sebastian Schlüsselburg von der Linken twitterte: „Demokratie darf nicht käuflich sein.“
Sixt versuchte eine Rechtfertigung. „Sixt hat als Autovermieter natürlich ein Interesse daran, dass die Airport-Kapazitäten in Berlin für das künftige Passagieraufkommen ausreichen. Schon jetzt ist jedoch absehbar, dass der neue Flughafen zu klein sein wird“, teilte Sixt-Sprecher Frank Elsner mit. Die Aktion sei rechtmäßig: „Der Vorwurf der Strafbarkeit ist unhaltbar. Wir können ihn überhaupt nicht nachvollziehen.“
Am Abend schob Sixt nach: „Die Empfänger des Newsletters wurden aufgefordert, ihre Unterschrift an Sixt und nicht etwa an die Initiatoren des Begehrens zu schicken“, so Elsner. Wer für Sixt unterschreibt, nimmt dadurch nicht an dem Volksbegehren teil. Wer sich über die Sixt-Aktion aufregt, „schürt Hysterie“, sagte er.
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