Wenn in 100 Jahren Touristen auf den Limburger Domberg steigen und wissen möchten, was es dort eigentlich mit jenem Gebäude-Ensemble auf sich hat, dessen geschmackvoller Stil-Mix aus mittelalterlichem Fachwerk, Zweckbauten des frühen 21. Jahrhunderts und einem mit schwarzem Basalt verkleideten Sakralraum dem Architektur-Liebhaber sofort ins Auge springt, dann wird der Fremdenführer antworten: „Dies, meine Damen und Herren, ist das letzte Relikt des glücklosen Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst, amtierend in den Jahren 2008 bis 2013. Er wollte sich eine himmlische Residenz für die Ewigkeit errichten und scheiterte auf irdische Weise – am Geld und an eigenen Schwächen.“ Und wenn dann noch fragende Blicke den Tourist-Guide treffen, wird er hinzufügen: „Tebartz-van Elst. Sie wissen vielleicht, dass sich mit diesem Namen der Anfang vom Ende einer mehrere Hundert Jahre alten Kirchenfinanzierung in Deutschland verbindet.“
So könnte es kommen. Das könnte in der Erinnerung künftiger Generationen übrigbleiben vom Skandal um einen exaltierten Kirchenmann und seinen 31-Millionen-Bau. Aktuell ist dessen vorläufiger Höhepunkt die Entscheidung des Papstes aus der vorigen Woche, Tebartz vom operativen Geschäft der Bistumsleitung zu entbinden und ihm eine Auszeit zu „gewähren“.
Doch die öffentliche Debatte ist längst über die Frage hinaus, wie raffiniert und teuer ein Bischof seine Privaträume ausstatten lassen darf, wie genau er es mit der Wahrheit nehmen muss, und wer im Bistum alles versagt hat, sodass Tebartz und sein ehemaliger Generalvikar Franz Kaspar in Geldangelegenheiten ungehindert schalten und walten konnten. Dass die beiden Hierarchen die extravagante Residenz gewissermaßen freihändig aus einem Schattenhaushalt des Bistums zu finanzieren gedachten, dem „Bischöflichen Stuhl“ mit einem Schätzvermögen von 100 Millionen Euro, hat den Blick auf den immensen Besitz gelenkt, über den die Kirche bisher nur in den allerseltensten Fällen Rechenschaft abgeben musste.
Manche taxieren das Gesamtvermögen der Kirche in Deutschland auf bis zu 500 Milliarden Euro. Mehrere Hundert Milliarden sollen es „ganz sicher“ sein. Aber verteilt auf viele, viele Tausend Rechtsträger: Bistümer, Pfarrgemeinden, kirchliche Institutionen, Verbände und Vereine. In den genannten Überschlägen stecken zudem eine Menge Luftbuchungen, vage Vermutungen oder auch schlicht falsche Zuschreibungen. Kann man etwa die Einlagen bei einer Genossenschaftsbank ihrem kirchlichen Träger zurechnen? Die Genossen werden sich für eine solche Enteignung bestens bedanken.
Oder wie setzt man den Wert von Kulturgütern an, etwa von Kirchengebäuden? Viele stehen mit dem „Erinnerungswert“ von einem Euro in den Büchern. Experten halten das für sinnvoll. Der Kölner Dompropst Norbert Feldhoff erwartet das gleiche Vorgehen auch für seinen Dom, den berühmtesten Sakralbau Deutschlands. Doch noch ist die Buchhaltung des Erzbistums nicht von der „kameralistischen“ Ausgaben-Einnahmen-Rechnung auf kaufmännische Bilanzierung umgestellt. Wenn das aber einmal geschehen und der Kölner Dom – der sich übrigens sozusagen selbst gehört, nämlich der juristischen Person „Hohe Domkirche zu Köln“, vertreten durch das Domkapitel – tatsächlich als Ein-Euro-Objekt angesetzt sein sollte, hätte sich die Kirche dann arm gerechnet? Oder würde nicht vielmehr buchhalterisch nachvollzogen, was jedermann weiß: Der Dom ist unverkäuflich und unbezahlbar.
Die Kirche und das Geld - verwirrend, undurchschaubar
Der Mainzer Kardinal Karl Lehmann klagt dieser Tage in seiner Bistumszeitung Glaube und Leben über Pauschalurteile zu den kirchlichen Finanzen, falsche Angaben, Mutmaßungen und diskriminierende Untertöne. Bei allem Ärger gibt er aber auch zu, „dass wir in der Kirche zu wenig bemüht waren, die recht differenzierte Situation der Kirchenfinanzierung insgesamt und im Detail verständlich aufzubereiten“. Dies müsse nun bald, sehr gründlich, lückenlos und mit wissenschaftlicher Hilfe geschehen, fordert Lehmann. Wissenschaft – für den Intellektuellen und früheren Professor ist das stets die Chiffre für Seriosität und Glaubwürdigkeit. Was als wissenschaftlich gesichert gilt, das darf dann auch Gehör und Zustimmung beanspruchen.
Nun ist aber gerade der Umgang der Kirche mit dem Geld eine Wissenschaft für sich. „Recht differenziert“, nennt Lehmann selbst die Situation. Kompliziert, verwirrend, undurchschaubar – das wären womöglich die besseren Attribute, und auch der Zusatz „mit Absicht“ dürfte zur Lage passen. Schließlich achten schon die 27 Bistümer sorgsam darauf, einander nicht allzu tiefen Einblick in die Vermögenslage zu gewähren. Da könnten die Ärmeren ja auch auf Ideen kommen … Feldhoff, als früherer Kölner Generalvikar Chef der Kirchenverwaltung im reichsten deutschen Erzbistum, hat bisher auf alle Fragen nach dem Gesamtvermögen der Kirche von Köln stets die entwaffnende Auskunft gegeben, leider wisse er das selbst auch nicht so genau.
Doch im Zuge des Limburger Skandals werden die Fragen bohrender, das Drängen stärker – nicht nur von Kirchenkritikern der Humanistischen Union, der Linkspartei oder Teilen der Grünen, die sich insbesondere an der Kofinanzierung der Kirche durch den Staat stoßen. Auch wenn die Kirche rechtlich nicht verpflichtet ist, ihre Vermögensverhältnisse im Detail offenzulegen – es handelt sich bei alledem nicht um den Privatbesitz von Bischöfen, Pfarrern oder anderen kirchlichen Amtsträgern, sondern vereinfacht gesagt, um das Geld der Gläubigen. Und die sollten am Ende schon erfahren dürfen, was so alles in den Kirchenkassen liegt und in den Kirchenbüchern steht. Zumal dann, wenn – wie in Limburg – Zweifel angebracht sind, ob die Hirten sorgsam und selbstlos mit dem ihnen anvertrauten Gut der Herde umgehen.
Der Katholikentag fand zum 98. Mal statt.
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Viele pilgerten zur Eröffnung des 98. Katholikentags.
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Der Eröffnungsgottesdienst des Katholikentags im Ehrenhof des Schlosses in Mannheim.
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Robert Zollitsch beim Eröffnungsgottesdienst: Die rund 1200 Veranstaltungen standen unter dem Motto «Einen neuen Aufbruch wagen».
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Ordensschwestern beim Eröffnungsgottesdienst des Katholikentags.
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Kritische Initiativen warfen den Organisatoren des Katholikentags vor, strittige Themen auszulassen oder nur oberflächlich zu streifen.
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Der griechisch-orthodoxe Erzbischof Augoustinos Labardakis (l) und der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart Gebhard Fürst am Rande der Eröffnungsfeier des Katholikentags.
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Die „recht differenzierte Situation“, von der Kardinal Lehmann spricht, lässt sich überhaupt nur vor dem Hintergrund des geschichtlich gewachsenen Verhältnisses von Kirche und Staat verstehen, das es in dieser Form nirgends sonst auf der Welt gibt. Ein gordischer Knoten sei im Vergleich ein einfaches Gebilde, spottete die Süddeutsche Zeitung schon vor geraumer Zeit. Der Jesuit Bernd Hagenkord, Chef der deutschsprachigen Abteilung von Radio Vatikan, erzählt vom ungläubigen Staunen vieler Katholiken in aller Welt über die deutsche Kirche, die sich „vom Staat bezahlen“ lasse und so im Geld schwimme wie Dagobert Duck im Dukatenspeicher zu Entenhausen.
Tatsächlich legt ein Begriff wie Kirchensteuer den Gedanken einer direkten Finanzierung der Kirche durch den Staat nahe. Doch stimmt diese Vorstellung zumindest für die größte und wichtigste Geldquelle der Kirche nicht. Vielmehr handelt es sich um eine Dienstleistung des Staates für die Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts: Die Finanzämter behalten von steuerpflichtigen Kirchenmitgliedern zwischen acht und neun Prozent der Einkommensteuer als Mitgliedsbeitrag ein, geben sie an die Kirchen weiter und erhalten dafür zwischen zwei und vier Prozent des Ertrages. Nebenbei bemerkt, ist das für den Staat ein einträgliches Geschäft, weil der tatsächliche Aufwand für seinen Service im Zeitalter elektronischer Datenverarbeitung und Finanztransfers deutlich unter der Summe von 100 bis 200 Millionen Euro liegt. Die Kirche ihrerseits müsste einen erheblich teureren Verwaltungsapparat aufbauen, wenn sie die Mitgliedsbeiträge selbst einzuziehen hätte. Eine klassische Win-Win-Situation auf einer im Grundgesetz verankerten Rechtsbasis.
Über ihre Einkünfte aus der Kirchensteuer geben die Bistümer detailliert Auskunft und können hier im Gegensatz zu den meisten anderen Kennzahlen kirchlichen Lebens in Deutschland derzeit durchaus Rosiges vermelden: So stiegen die Kirchensteuer-Einnahmen der katholischen Kirche im Jahr 2012 konjunkturbedingt auf die Rekordzahl von 5,2 Milliarden Euro.
Das ist ein Plus von fünf Prozent gegenüber 2011 und ergibt einen Einnahmezuwachs von mehr als einem Drittel, verglichen mit einem Zwischentief im Jahr 2005, als das Gesamtaufkommen nach mehr als zehn Jahren zum ersten Mal wieder unter vier Milliarden gesunken war.
In Frankreich lebt die Kirche in bescheidenen Verhältnisse
Unbestritten macht das Kirchensteuer-System die deutsche katholische Kirche zu einer der reichsten weltweit. Dass es keine Korrelation zu geistlichem Reichtum gibt, ist offenkundig. Allerdings wäre es ebenso falsch, eine direkte negative Abhängigkeit zu konstruieren: Je größer die finanzielle Stärke, desto geringer die Glaubenskraft? Um solch einen Satz zu widerlegen, genügt ein Blick ins Nachbarland Frankreich. Dort lebt die Kirche im Laizismus mit strikter Trennung von Kirche und Staat in – höflich formuliert – bescheidenen Verhältnissen. Alle Strukturen weg, einträgliche Geldquellen versiegt – doch floriert etwa das kirchliche Leben? Machen die Glaubensquellen das Land um den Kirchhof herum fruchtbar? Das mag an einigen wenigen Orten der Fall sein, aber im Großen und Ganzen kämpft die französische Kirche ums Überleben.
Auch Stimmen aus den armen Kirchen des Südens wenden sich nicht gegen den Reichtum der deutschen Kirche an sich. Sie selbst profitieren nicht unerheblich von dieser Finanzkraft, von der Spendenbereitschaft der deutschen Katholiken und von der strukturierten Entwicklungszusammenarbeit zwischen Kirche und deutschem Staat, der kirchliche Projekte auf der ganzen Welt alljährlich mit einem dreistelligen Millionenbetrag kofinanziert. Die entscheidende Frage armer Katholiken an ihre deutschen Glaubensgeschwister lautet darum nicht: Wie viel Geld habt ihr? Sondern: Wie geht ihr damit um? Macht es euch bequem, satt und selbstzufrieden?
Der Kölner Theologe Hans-Joachim Höhn nimmt eine feine Unterscheidung vor. Eine Kirche ganz ohne Geld, so Höhn, wäre keine „arme“, sondern eine „armselige“ Kirche. Es wäre armselig, wenn eine Kirche wie die deutsche sich aus der Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Bildung verabschieden würde. Es wäre armselig, die Hilfe für die Menschen in den wirklich armen Regionen der Erde einzustellen.
Doch als billige Beruhigung und Selbstüberlistung zur Rechtfertigung eigenen Wohlstands- oder gar von Luxuseskapaden taugt Höhns Argument nicht. Wäre also die Abschaffung der Kirchensteuer womöglich ein Leistungsanreiz mit geistlicher Dimension? Müsste die deutsche Kirche dann nicht tatsächlich „einen neuen Aufbruch wagen“, wie es das Motto des Mannheimer Katholikentags 2012 zwar suggestiv-dynamisch, aber wenig belastbar formulierte?
An der Kirchenfinanzierung in den Vereinigten Staaten über ein hoch elaboriertes Spenden- und Fundraising-System lässt sich studieren, dass Marktanreize zwar die Wachheit für pastorale Qualität fördern, aber innerkirchlich grobe Ungleichheiten zwischen reichen und armen Gemeinden produzieren können. Die gesamte positiv besetzte christliche Spendermentalität gerät in den Sog von Willkür und Plutokratie: Reiche Gemeinden fördern arme Gemeinden und Projekte für Bedürftige nach Gutdünken oder nach Kassenlage. Das ist demütigend und abschreckend.
Demgegenüber hat die Kirchensteuer einen entscheidenden Vorteil: Sie ist gerecht. Zugleich sollte sie die Kirche zu einer Dienstleistungsmentalität verpflichten, die diese aber oft nicht verwirklicht. Ein Alternativmodell wie das italienische hat darum seinen Charme: Das Acht-Promille-Gesetz von 1985 sieht vor, dass der Staat einen Anteil von 0,8 Prozent seiner Gesamteinnahmen aus Lohn- und Einkommensteuer an verschiedene Religionsgemeinschaften und – ergänzend – an sich selbst ausschüttet. Die Bürger können auf der Steuererklärung ihre Präferenz bestimmen. Daraus bilden die Steuerbehörden einen Verteilungsschlüssel, in dem allerdings fast zwei Drittel aller Steuererklärungen unter den Tisch fallen, auf denen kein Wunschempfänger vermerkt ist. Unter dem Gesichtspunkt eines Wettbewerbsanreizes ist das ein gravierender Nachteil. Zudem ist die italienische Religionsabgabe eine Steuer im strengen Sinn, kein Mitgliedsbeitrag wie die Kirchensteuer. Für eine Übertragung des Modells auf deutsche Verhältnisse wären demnach umfangreiche – um nicht zu sagen, unrealistische – steuer- und verfassungsrechtliche Operationen erforderlich.
Gleichwohl bringe das italienische Modell ein zusätzliches Marktelement ins System, das die Kirche zu mehr Orientierung an ihren „Kunden“ und deren Bedürfnissen zwingt, räsonniert der Bochumer Pastoraltheologe Matthias Sellmann. Die in der Gesellschaft zunehmend lauter vernehmliche Frage „Was legitimiert eigentlich die besondere Fürsorge des Staates gegenüber der Kirche?“ ist darum genau die richtige Frage. Die Kirche muss sie beantworten, indem sie nachweist, dass sie dieser Fürsorge wert ist, und dass sie der Gesellschaft dafür auch eine Menge zurückgibt. Das muss der perspektivische Fluchtpunkt für den Umgang der Kirche mit ihrem Reichtum sein: zurückgeben, weitergeben, andere bereichern – und nicht sich selbst.
Leicht erkennbar bewegen sich solche Überlegungen auf einem moralischen, nicht auf einem rechtlichen Grund. Genau hier aber steht – bisher beharrlich und fest – eine zweite Säule der Kirchenfinanzierung in Deutschland: die direkten Zuwendungen des Staates. Die sogenannten Dotationen oder Staatsleistungen betragen insgesamt zwischen 400 und 500 Millionen Euro jährlich. Sie fließen etwa hälftig an die katholischen Bistümer und die evangelischen Landeskirchen und gehen im Wesentlichen auf ein Dickicht vertraglicher Regeln aus napoleonischer Zeit zurück.
Nichts kann Bestand haben, was nicht verstanden wird
Die deutschen Fürstentümer verpflichteten sich zu Ausgleichszahlungen an die Kirchen für enteigneten Besitz, vor allem Ländereien und Immobilien. Außerdem bezahlten Landesherren, die am Fortbestand von Seelsorge und kirchlichem Leben interessiert waren, den Klerus und hielten Kirchen oder Pfarrhäuser instand. Die Bundesländer als Rechtsnachfolgerinnen haben diese Pflichten mitübernommen. So kommt es, dass kirchliche Würdenträger – wie zum Beispiel der Münchener Kardinal Reinhard Marx – ihr Gehalt bis heute vom Staat bekommen, aus Steuermitteln. „Der Atheist zahlt den Bischof“, schimpfen Gegner suggestiv und verlangen in schöner Regelmäßigkeit ein Ende dieser Art der Kirchenfinanzierung.
Nicht erst jetzt, unter dem Eindruck der Limburger Kalamitäten, zeigen sich Vertreter beider großer Kirchen ihrerseits offen für ein solches Ansinnen. Sie wissen, dass es dafür sogar einen Verfassungsauftrag gibt. Das Grundgesetz hat in Artikel 140 einen Passus der Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahr 1919 übernommen: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Gleichzeitig, so heißt es dann weiter, würden „das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecken bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen gewährleistet“.
Das bedeutet: Zunächst und vor allem gilt das Prinzip „Pacta sunt servanda“. Der Rechtsstaat muss sich an Verträge halten, auch wenn sich – wie Kritiker monieren – die vor 200 Jahre erlittenen Verluste für die Kirchen durch staatliche Garantieleistungen längst amortisiert hätten. Beide Seiten müssen sich auf ein Verfahren verständigen, den auf Dauer angelegten Geldfluss sozusagen in ein stehendes Gewässer zu verwandeln. Clevere Rechner wie der Kölner Dompropst Norbert Feldhoff sagen ganz offen: Mit jeder Form einer Einmalzahlung, egal mit welchem Faktor das Aufkommen an Staatsleistungen multipliziert würde, stünde sich die Kirche schlechter als mit der jährlichen, im besten Fall nie endenden Überweisung.
Andererseits greift in beiden Kirchen die Überzeugung um sich, dass der formaljuristisch-legalistische Standpunkt immer schwieriger zu behaupten sein wird. Nichts kann dauerhaft Bestand haben, was von den Menschen nicht mehr verstanden wird, sagt der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck. Was auf innerkirchliche Regeln gemünzt ist, stimmt auch für Rechtstitel in den Beziehungen zwischen Staat und Kirche.
Es könnte also darauf hinauslaufen, dass die Bundesländer die Staatsleistungen an die Kirchen durch eine einmalige Zahlung ablösen. Wie viele Jahresbeträge dafür zugrunde gelegt würden – das ist Verhandlungssache. Und auch, ob der daraus resultierende Betrag auf einmal ausgezahlt oder über einen entsprechenden Zeitraum gestreckt würde. Ein Vermittlungsproblem hätten die Empfänger in jedem Fall. Die Schlagzeile „Kirche kostet uns Milliarden“ dürfte dann noch zu den vergleichsweise sachlichen gehören.
Der frühere McKinsey-Direktor Thomas von Mitschke-Collande empfahl in einem Interview darum jüngst einen zweckgebundenen Verzicht: Der Staat sollte mit dem Geld, das er nicht mehr an die Kirchen zahlen müsste, „etwas Gutes tun“, etwa ein Institut gründen, das Flüchtlinge oder behinderte Menschen unterstützt. Damit würde das Versickern der ehemaligen Staatsleistungen in allerhand Haushaltslöchern vermieden, und zugleich könnten sich die Kirchen „vom Staat finanziell unabhängiger machen“. So müsste eine Institution agieren, die sich anders verhalten will als ein Unternehmen.
Anders als ein Unternehmen. Damit rührt der ehemalige Unternehmensberater, der sinnigerweise auch das Unternehmen Kirche beraten hat, an den eigentlich wunden Punkt der Debatte über Kirche und übers Geld. Man kann die Kirchen- und Spiritualitätsgeschichte lesen als ständige Auseinandersetzung über den Umgang mit Macht und Besitz. Das verdeutlicht nicht zuletzt der neue Papst durch die Wahl seines Namens, mit der Jorge Mario Bergoglio nach fast tausend Jahren zum ersten Mal wieder einen neuen Patron in die Papstannalen eingeführt hat: Franz von Assisi (1181/82-1225). Der „Poverello“ steht für die Verpflichtung auf eine arme Kirche im Dienst an den Armen. Er trat an der Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert just in dem Moment auf, da das Papsttum sich als Herrscher über die ganze Welt wähnte.
Heute steht die Kirche wieder einmal an einem Wendepunkt. Die institutionelle Legierung noch aus der Zeit des 19. Jahrhunderts bis zu ihrem Endpunkt im Pontifikat Pius’ XII. (1939–1958) ist zerbrochen, ihre geistliche Präsenz fragil, ihre spirituelle Ausstattung unbestimmt. Im „Schwebezustand“ sieht Ulrich Ruh, Chefredakteur der Herder-Korrespondenz, einer Monatszeitschrift „für Gesellschaft und Religion“, die Kirche der Gegenwart, gerade in Deutschland. In diesem Moment nun kommt ein Papst mit dem Namen Franziskus und erinnert mit neuer Strahlkraft an ein christliches Ursprungsideal: Armut und Einfachheit.
Genau darum hat die Debatte über die Limburger Bischofsresidenz etwas Exemplarisches. Gegen Kritik an ihrem Lebensstil haben manche Hierarchen perfekte Mechanismen der Abschottung und Verdrängung entwickelt. Doch diese Selbsthermetisierung versagt, wenn der Beschuss nicht von der Seite, sondern von oben kommt, vom Papst persönlich: „Aber wirklich, ich sage euch, es schmerzt mich, wenn ich einen Priester oder eine Nonne mit dem neuesten Automodell sehe: Das geht nicht! Das geht nicht! Ihr denkt wahrscheinlich: Aber Vater, sollen wir jetzt etwa Fahrrad fahren? Das Fahrrad ist eine gute Sache! Ich halte das Auto für notwendig, weil man viel Arbeit erledigen muss und um irgendwohin zu kommen. Aber nehmt ein bescheideneres Modell! Und wenn dir dieses schöne Auto so gefällt: dann denk daran, wie viele Kinder verhungern. Nur daran!“ Gewiss, gewiss – der schicke BMW, bevorzugtes Fabrikat deutscher Bischöfe, ist geleast und ganz besonders klimaschonend. Aber wie fühlt sich Seine Exzellenz, wenn ihm der (Heilige) Vater aus Rom sagt, das mit dem nagelneuen Auto, das geht nicht?
Von Papst Franziskus kann die reiche deutsche Kirche in Sachen Stil und Ethos lernen; von der Wirtschaft in puncto Professionalität. Das Fremdeln mit ökonomischen Logiken ist nämlich keineswegs christlich. Jesus war weder ein Leistungsverweigerer noch ein Armutsfetischist. Mehr als die Hälfte – 19 von 30 – der Gleichnisse und Bildreden im Neuen Testament haben einen wirtschaftlichen oder sozialen Bezug.
Leistung und Erfolg gehören ins Vokabular Gottes
Der tschechische Nationalökonom Tomás Sedlácek, der in seinem Bestseller „Die Ökonomie von Gut und Böse“ als Antwort auf Banken- und Finanzkrisen eine von christlicher Ethik grundierte Wirtschaftsordnung entwirft, registriert mit der Verwunderung des Nichttheologen, dass die zentralen christlichen Heilskategorien – Vergebung und Erlösung – eine ökonomische Grundlage haben: nämlich im Erlass materieller Schulden. „Ohne ökonomische Terminologie würden die Schlüsselkonzepte des Christentums gar keinen Sinn ergeben. Es scheint also, dass die Grundbotschaften des Christentums in unserem Wirtschaftszeitalter viel besser zu verstehen sind, wenn sie über die (ursprüngliche) ökonomische Terminologie interpretiert werden; sie werden dann viel spezifischer und aktueller. So konnte man in den Krisenjahren 2008 und 2009 von den führenden Banken das Gebet ‚Vergib uns unsere Schuld‘ – im Sinne von ‚Streiche unsere (finanziellen) Schulden‘ – hören.“
Leistung und Erfolg gehören durchaus ins Vokabular Gottes. Nur nicht in den aktiven Wortschatz aller Kirchenleute. In Gesprächen mit aktiven Katholiken, die in ihren Gemeinden etwas bewegen und verändern wollen, ist oft der Seufzer zu hören, ihre Pfarrer wollten das gar nicht, seien wahlweise überfordert, lustlos oder saturiert. Überlastung der Priester, eine Überfülle von Aufgaben – sicher ist das eines der gravierendsten Krisensymptome, und die Priester bräuchten hier dringend die Hilfe ihrer Kirchenleitungen. Aber umgekehrt fällt der Verzicht auf Leistungsanreiz und -kontrolle oder auf ein Benchmarking, an dem sich die pastorale Arbeit von Priestern und Bischöfen messen ließe, durchaus auch unter die Bedingungen, mit denen sich die Kirche selbst das Leben schwermacht.
Eine Orientierung an den Marktstrategien erfolgreicher Unternehmen schadet der Kirche keineswegs, und der effiziente Einsatz von Personal und Geld ist nichts, wofür sie sich schämen müsste. Im Gegenteil: Davon kann sie als Organisation nur profitieren.
Lernen kann die Kirche auch von der Sorgfalt, die Unternehmen in der Behandlung ihrer Kunden an den Tag legen. Aus Gewinninteresse, natürlich. Aber das Gewinninteresse bringt Unternehmer dazu, andere vernünftig zu behandeln. Die Kirche lässt dieses Bemühen oft vermissen, eben weil ihr das Setting von Gewinnorientierung und Marktanreiz abgeht. Sie muss deshalb aus innerer Motivation, von ihren Idealen her erzeugen, was andere aus äußerem Interesse tun.
Damit ist nicht behauptet, Konzernmanager seien bessere Menschen als Abteilungsleiter einer kirchlichen Behörde. Aber der Manager bewegt sich zumindest in einem günstigeren Anreizsystem und handelt deshalb präziser, effektiver, ressourcenschonender. Das Lernen hört freilich da auf, wo unternehmerische Praktiken rücksichtslos und gewalttätig werden, wo sie Mensch und Umwelt ausbeuten, gegen legitime Freiheitsinteressen verstoßen – ihrer Mitarbeiter, ihrer Kunden, aller, die von ihrem unternehmerischen Handeln betroffen sind. Hier wäre die Kirche als Kritikerin und prophetische Gegenkraft gefordert – nach außen, aber auch nach innen. Limburg lässt grüßen.
Dieser Text stützt sich in Teilen auf Joachim Franks Buch „Wie kurieren wir die Kirche? Katholisch sein im 21. Jahrhundert“, hg. von Alfred Neven DuMont, DuMont Buchverlag, Köln, 299 Seiten, 19,99 Euro.
Auch als E-Book mit vier Extrakapiteln erhältlich unter: www.dumont-buchverlag.e-bookshelf.de, 15,99 Euro.
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