UPDATE

Arbeitslosigkeit

Beschlossen: Bürgergeld kann für zwei Monate komplett gestrichen werden

Wer zumutbare Arbeit immer wieder ablehnt, dem kann das Bürgergeld gestrichen werden. Diese jetzt beschlossene Sparmethode der Bundesregierung ist allerdings auf zwei Jahre befristet.

Team News dpa/BLZ
3 Min
Die Verschärfung beim Bürgergeld ist beschlossene Sache.

Die Verschärfung beim Bürgergeld ist beschlossene Sache.

© Ralph Peters/Imago

Die geplanten Verschärfungen möglicher Sanktionen beim Bürgergeld sollen auf zwei Jahre befristet werden. Darauf hat sich am Donnerstagabend der Haushaltsausschuss des Bundestags geeinigt. Die geplante Regelung sieht die Möglichkeit vor, dass Jobcenter künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. „Die Regelungen zum Entzug des Regelbedarfs bei Arbeitsverweigerung sind auf zwei Jahre nach Inkrafttreten befristet“, sieht eine Neufassung eines Änderungsantrags für das Haushaltsfinanzierungsgesetz vor.

Die Verschärfung bei den Sanktionen ist Teil eines Sparpakets zum Haushalt 2024. Die geplante Regelung zum Bürgergeld soll Einsparungen von rund 170 Millionen Euro pro Jahr bringen – 150 Millionen beim Bund und 20 Millionen bei den Kommunen. Kosten der Unterkunft und Heizung sollen nicht gestrichen werden können. Bisher sind die Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld vergleichsweise moderat: 10 Prozent bei versäumten Terminen, bis zu 30 Prozent bei absprachewidrig unterlassenen Bewerbungen oder Kursteilnahmen.

Ob die Möglichkeit der Komplett-Sanktionen nach zwei Jahren dauerhaft bleiben soll, soll dann auf Basis einer Überprüfung entschieden werden. Das Bundesarbeitsministerium soll dafür mit der Bundesagentur für Arbeit und ihrem Forschungsinstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung abstimmen, wie diese in die ohnehin laufende Evaluation des Bürgergeldes einbezogen werden kann.

Die Grünen im Bundestag, die die Verschärfung heftig kritisiert hatten, nahmen für sich in Anspruch, die Befristung durchgesetzt zu haben. „Wir haben dafür gesorgt, dass die Regelung automatisch wieder aus dem Gesetz verschwinden wird“, sagte Fraktionsvize Andreas Audretsch der Deutschen Presse-Agentur. Anwendung und Wirkung müssten bis dahin intensiv beobachtet und überprüft werden.

Guten Morgen, Berlin Newsletter
Vielen Dank für Ihre Anmeldung.
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

Grüne besorgt über die geplanten Komplett-Sanktionen

„Niemand darf in Deutschland das nötige Geld für Essen und Trinken genommen werden“, so Audretsch. Die Möglichkeit, das Bürgergeld komplett zu streichen, betreffe unmittelbar den Artikel 1 des Grundgesetzes, also die Menschenwürde. „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil 2019 entschieden, dass das Existenzminimum in Deutschland zu jeder Zeit gesichert sein muss.“ Besorgt zeigte sich Audretsch über die derzeitige Debatte über Menschen, die Bürgergeld beziehen. „Dass die CDU sogar ins Spiel bringt das Grundgesetz zu ändern, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen, ist unverantwortlich.“

Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU) hatte eine Verfassungsänderung für schärfere Sanktionen beim Bürgergeld angeregt. „Menschen, die arbeiten können und ein Jobangebot erhalten, dies aber nicht annehmen, sollten im Grunde kein Bürgergeld mehr bekommen“, hatte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) gesagt. „Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.“

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema