Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen drei mutmaßliche Berliner „Hawaladare“ wegen der gemeinschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Anklage erhoben. Den Verdächtigen im Alter von 52, 53 und 56 Jahren wird vorgeworfen, gegen das Zahlungsdienstleistungsgesetz und das Kreditwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft Berlin am Mittwoch mit.
Die Tatverdächtigen sollen sich der Staatsanwaltschaft zufolge spätestens seit dem 6. März 2022 dem System des sogenannten Hawala-Bankings angeschlossen haben. Das „Hawala-Banking“ ist ein selbst organisierter, informeller Finanzkreislauf, also ein alternatives Überweisungssystem. Kundinnen und Kunden können gegen Provision außerhalb des staatlich genehmigten Banken- und Finanzwesens Geld überweisen. In Deutschland ist das illegal.
„Hawala-Banking“: Kunden müssen großes Vertrauen haben
Die Angeklagten sollen durch 160 Transaktionen mehr als 2,5 Millionen Euro transferiert haben. Dabei sollen sie insgesamt 98.906 Euro Provision erhalten haben. Die vorgenommenen Transaktionen bewegten sich zwischen 135 und 310.000 Euro.
Das System basiert dabei auf großem Vertrauen in die sogenannten Hawaladar, „denn die Nutzer geben bei einem ‚Hawaladar‘ einen bestimmten Geldbetrag ab, der andernorts an eine andere Person ausgezahlt werden soll“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, ist es nicht möglich, die Herkunft des Geldes zu überprüfen. Außerdem werden bei den Transaktionen keine Steuern gezahlt. „Faktisch sollen die Angeschuldigten so als Bankinstitute fungiert haben, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein“, so die Staatsanwaltschaft.
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