Der "Auto-Geher" Michael Hartmann ist endgültig entlastet. Die Staatsanwaltschaft am Landgericht hat ihre Revision gegen den Freispruch vom April 1997 zurückgenommen.Seit 1988 läuft der Münchener Michael Hartmann über Autos hinweg, die ihm auf dem Bürgersteig im Weg stehen. Nach eigenen Angaben rund 2 000mal war Hartmann mit lackschonendem Schuhwerk über Fahrzeuge gestiegen, fast immer ohne sie zu beschädigen. Am 24. Juni 1995 hatte er bei einer Aktion des Fußgängerschutzvereins jedoch eine Delle in ein Auto getreten. Da die Tat von einem privaten Fernsehsender gefilmt worden war, kam es zur Anklage. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn zu 750 Mark Geldstrafe wegen Sachbeschädigung, obwohl Hartmann beteuerte, nichts beschädigen zu wollen.Hartmanns Anwalt Hans-Christian Ströbele war daraufhin jedoch in Berufung gegangen. Mit Erfolg: Im April 1997 hatte das Landgericht Hartmann freigesprochen. Fahrlässige Sachbeschädigung sei wegen einer Gesetzeslücke nicht strafbar.Der 30 Jahre alte Hartmann will mit seinem "Car-Walking" verdeutlichen, daß "der Mensch über dem allesverzehrenden Auto steht." Sein Motto: Der Bürgersteig ist "nur für die Bürger zu steigen".Walker Hartmann hat sein Hobby inzwischen zum Beruf gemacht. In Seminaren in Deutschland, Österreich und der Schweiz zeigt der 30jährige, wie man Autos übersteigen kann, ohne sie zu beschädigen: "Immer auf die verstärkten Teile der Karrosserie steigen, auf Anfang und Ende der Motorhaube oder auf das Dach", erklärt er. Wieviele seiner Schüler ihm inzwischen nacheifern, ist nicht bekannt.In seiner Car-Walker-Karriere hat Hartmann viel über Autos gelernt: "Die halten mehr aus als man glaubt." Trotzdem kann das Hobby teuer werden. Im März diesen Jahres hatte ihn ein Münchener Gericht in zweiter Instanz zu 375 Mark Schadenersatz verurteilt. Elmar Schütze
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de