Stadtbild zu Ferienwohnungen

Gesetz auf dem Papier

Das neue Zweckentfremdungsverbot soll verhindern, dass Wohnungen nur noch an Touristen vermietet werden. Doch ohne Personal ist das nicht zu realisieren. Die Bezirke brauchen daher mehr Kontrolleure, die die neue Verordnung umsetzen. Ein Kommentar.

Thorkit Treichel
2 Min
Ein ganzes Haus voller Fußballstars? Dieses Klingelschild in der Lottumstraße 28 in Prenzlauer Berg ist ganz offenbar nicht echt. Hier wohnen mit Sicherheit keine Berliner, sondern Berlin-Besucher.

Ein ganzes Haus voller Fußballstars? Dieses Klingelschild in der Lottumstraße 28 in Prenzlauer Berg ist ganz offenbar nicht echt. Hier wohnen mit Sicherheit keine Berliner, sondern Berlin-Besucher.

© Berliner Zeitung/Katalin Ziegler Lizenz

Berlin erfreut sich wachsender Attraktivität. Jedes Jahr strömen mehr auswärtige Besucher in die Stadt, viele von ihnen belassen es nicht bei einer Visite. Das ist ein großes Kompliment für die Berliner, die trotz einer unterstellten Schnoddrigkeit offenbar auch Gastfreundschaft können. Und es ist ein wirtschaftlicher Segen. Andere Städte haben Industrie, wir haben die Touristen, die viel Geld in die Kassen spülen.

Das entbindet die Stadt jedoch nicht von der Pflicht, Fehlentwicklungen entgegenzutreten. Zwar gibt es jetzt endlich eine gerichtliche Bestätigung, wonach die Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen verboten werden kann. Das Urteil kam aber nur zustande, weil das Bezirksamt Pankow einigen Aufwand betrieben und nach Klagen von Mietern Mitarbeiter vor Ort geschickt hatte. Die mussten gerichtsfest nachweisen, dass in dem Haus tatsächlich Wohnungen an Touristen vermietet wurden.

Einspruch der Bürgermeister

Dieser Einsatz wird wohl kaum die Regel werden. Lediglich 17 zusätzliche Stellen hat das Abgeordnetenhaus den Bezirksämtern zur Anwendung des neuen Gesetzes zum Zweckentfremdungsverbot bewilligt. Diese Personalausstattung ist bei einer geschätzten Zahl von 12 000 Ferienwohnungen viel zu niedrig – zumal die Bezirksamtsmitarbeiter auch gegen die Umwandlung von Wohnungen in Büros oder Arztpraxen vorgehen sollen.

Ein Gesetz, das nicht umgesetzt werden kann, existiert nur auf dem Papier. Daher hat der Rat der Bürgermeister einstimmig gegen die unzureichende Personalzumessung Einspruch erhoben. Angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum sollten ein paar mehr Kontrolleure schon drin sein. Aus den Bezirken kommt der Vorschlag, weitere Beschäftigte aus dem Personalüberhang des Landes zu rekrutieren. Das klingt nach einer sinnvollen Idee.

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