Sterbehilfe

Auf Leben und Tod

Die große Koalition will das Geschäft mit dem Tod endlich gesetzlich regeln. Bei der Abstimmung im Bundestag soll aber jeder nach seinem Gewissen entscheiden dürfen. In Belgien können bald sogar Kinder über ihr Ende frei entscheiden.

Mira Gajevic
4 Min
Der Tod betrifft alle.

Der Tod betrifft alle.

© dpa/Peter Kneffel Lizenz

Der Verein Sterbehilfe Deutschland hat vorgesorgt. Zumindest bei einem Verbot der kommerziellen Beihilfe zum Suizid hofft die Organisation des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch, auf der sicheren Seite zu sein. Denn seit einer Änderung der Satzung werden nach jeder Suizid-Assistenz alle Beiträge und Spenden an die Hinterbliebenen zurückgezahlt. Der Verein habe keinerlei wirtschaftliche oder gewerbliche Ziele, heißt es nun in der Satzung. In den Tod wird nur ehrenamtlich begleitet.

Um Vereinen wie dem des ehemaligen CDU-Politikers trotzdem die Grundlage entziehen zu können, strebt die Union nun ein klares Verbot jeglicher organisierter Form der Beihilfe zur Selbsttötung an, also auch der nichtkommerziellen. In der vergangenen Wahlperiode scheiterte sie mit diesem Ansinnen noch am Koalitionspartner FDP. Die unwillige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wollte damals zum Verdruss von Union und Kirchen lediglich die erwerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellen, mit der Geld verdient wird. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) plädiert jetzt für einen neuen weitergehenden Verbotsversuch, der auch die Vereine umfassen soll, die nicht kommerziell arbeiten. „Ich wünsche mir, dass wir jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen“, sagte er der Rheinischen Post.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD taucht das Thema allerdings gar nicht auf. Die SPD lehnte eine Aufnahme des Verbots ab, wie der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Günter Krings (CDU), bedauernd sagt. „Immerhin haben wir aber vereinbart, dass die Bestrafung der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe nun in einem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag in den Bundestag eingebracht wird.“ Das heißt, die Abstimmung wird als Gewissensfrage freigegeben, die Abgeordneten sind dann vom Fraktionszwang befreit. Ein Verfahren, das der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Thomas Oppermann bei diesem Thema ausdrücklich begrüßt.

Keine normale Dienstleistung

Wie Gröhe hofft nun auch Krings, dass ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Selbstmord in dieser Legislaturperiode eine Mehrheit im Bundestag bekommt. Diese Form der Tötungsassistenz dürfe nicht zu einer normalen, auch von Ärzten erbrachten Dienstleistung werden, sagt Krings. „Das würde unsere Gesellschaft zum Negativen verändern und für alte und kranke Menschen Druck aufbauen, sich mit einem möglichen Selbstmord zumindest gedanklich zu beschäftigen.“

In Deutschland bietet Roger Kuschs Verein bislang als einziger Sterbehilfe an. Die deutsche Sektion von Dignitas berät lediglich Sterbewillige, für eine Suizidbegleitung müssen die Menschen in die Schweiz reisen. Die Organisation Sterbehilfe Deutschland hat nach eigenen Angaben in den vergangenen drei Jahren 77 Menschen in den selbst gewählten Tod begleitet. 2013 seien es deutlich über 30 gewesen, sagt Kusch. Glaubt man den Angaben des früheren Justizsenators, hat der Verein inzwischen fast 500 Mitglieder. Wegen des großen Andrangs nehme man derzeit nur noch Anträge auf Lebensmitgliedschaften für 2000 Euro im Jahr entgegen, die einfache Mitgliedschaft ist für 200 Euro im Jahr zu haben.

Besonders umstritten ist, dass Kuschs Verein auch psychisch Kranken Sterbehilfe leistet. So wird im Buch „Ausklang“, eine Art Rechenschaftsbericht über die Arbeit der Organisation im Jahr 2012, der begleitete Suizid eines chronisch depressiven und noch nicht 40 Jahre alten Mitglieds beschrieben, das unter einer Persönlichkeitsstörung litt. Ein anderes Mitglied begründete seinen Sterbewunsch, es wolle keinem zur Last fallen.

Genau solche Nützlichkeitserwägungen und Perfektionssehnsüchte, vermischt mit Lebensüberdruss, könnten sich zu einer gefährlichen Melodie vereinen, warnte der einstige SPD-Vorsitzende Franz Müntefering unlängst. Die Würde des Menschen habe aber nicht damit zu tun, „ob er sich selbst den Hintern abputzen kann“, schrieb der 73-Jährige in einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung. Nicht damit, ob er bis 200 zählen und ob er sich erinnern könne. Es gebe Menschen, die könnten das nie und solche, die könnten das nach Krankheiten oder Unfällen oder altersbedingt nicht mehr. „Lebten sie nicht in Würde?“, fragt der Sozialdemokrat, der damit auf jüngste Forderungen nach Zulassung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland reagierte.

Schweizer Schutzschild

Für Kusch geht es nun aber erst einmal darum, ein Vereinsverbot abzuwehren. Notfalls würde er dafür auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sagt er. Die wichtigste Versicherung ist für den Anwalt die neue Vereins-Dependance in der Schweiz. „Das ist unser Schutzschild, wenn wir verboten werden“, sagt der Mann, dessen erstes öffentliches Engagement in der Sterbehilfe mit der Vorstellung einer Tötungsmaschine begann. Im Einsatz ist der Apparat noch immer, 2012 starben fünf Menschen durch die automatischen Injektionen. Das Gerät machte 2008 viele negative Schlagzeilen, auch weil Kusch damals für die Begleitung in den Suizid 8000 Euro verlangte. Diesen Fehler zumindest macht er heute nicht mehr.

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