Steuern

Goldfinger wird beerdigt

Bundestag und Bundesrat schließen Steuerschlupflöcher.

Timot Szent-Ivanyi
2 Min
Steuern sparen mit Gold-Ankauf – dem wird ein Riegel vorgeschoben.

Steuern sparen mit Gold-Ankauf – dem wird ein Riegel vorgeschoben.

© dpa/Sven Hoppe Lizenz

Noch haben Union und SPD keine neue Regierung gebildet. Doch das erste Gesetz der laufenden Wahlperiode kann bereits in Kraft treten. In einer Hauruck-Aktion haben Bundestag und Bundesrat die Schließung mehrerer Steuerschlupflöcher beschlossen. Union und SPD sowie die Mehrheit der Bundesländer stimmten der Gesetzesvorlage zu, die Steuerausfälle von bis zu 15 Milliarden Euro verhindern soll. Das Gesetz trägt die noch sehr niedrige Drucksachennummer der 18. Wahlperiode 18/68 – am Ende der vierjährigen Legislaturperiode wird die Zahl der parlamentarischen Vorgänge deutlich über 10 000 liegen.

Eine ähnliche Gesetzesvorlage der schwarz-gelben Koalition war im Sommer aus Wahlkampfgründen von der rot-grünen Ländermehrheit im Bundesrat blockiert worden. Am Ende der Wahlperiode verfiel dieses Gesetz nach dem Prinzip der sogenannten Diskontinuität. Damit wegen der schleppenden Regierungsbildung nicht noch mehr Zeit vergeht, brachte die Länderkammer die Gesetzespläne im Herbst neu ein. Der Bundestag beschloss diese am Donnerstag in einem Rutsch in erster, zweiter und dritter Lesung, der Bundesrat bestätigte dann die Entscheidung am Freitag einstimmig.

Geschlossen wird damit unter anderem das bei Topverdienern beliebte Steuersparmodell mit dem James-Bond-Titel „Goldfinger“. Es ermöglichte Vermögenden, die Einkommensteuer drastisch zu drücken: Wer Steuern sparen wollte, musste dazu im Ausland – bevorzugt war Großbritannien – eine Gesellschaft gründen, die Gold oder Kunstobjekte erwirbt. Die durch den Kauf erzeugten Verluste ließen sich bei geschickter Konstruktion so verrechnen, dass die Steuerlast im Inland gesenkt oder sogar auf Null gedrückt wurde. Zusätzlich konnte der Anleger auch noch vom Anstieg des Goldpreises profitieren.

Pensionsvermögen konzentriert

Untersagt sind nun auch bestimmte Formen des sogenannten „Bond-Strippings“. Damit konnten bisher die in Deutschland geltenden Beschränkungen bei der Verlustverrechnung umgangen werden. Bei der Methode kauften Investmentfonds Anleihen und trennten die Zinsscheine (Kupons) ab. Durch diese Konstruktion und weitere Steuergestaltungen konnten Anteilseigner letztlich Gewinne mit entstanden Verlusten verrechnen und so ihre Steuerlast senken.

In dem nun beschlossenen Gesetz gibt es noch weitere Neuregelungen. Durch mehrere Änderungen sollen multinationale Konzerne dazu animiert werden, die Altersvorsorgevermögen für ihre Mitarbeiter stärker in Deutschland verwalten zu lassen. Den international tätigen Unternehmen soll es erleichtert werden, die bisher auf verschiedene Staaten verteilten Pensionssysteme ihrer Mitarbeiter in Deutschland zu konzentrieren. Dazu wird eine neue Rechtsform eines Investmentfonds geschaffen, die Investment-Kommanditgesellschaft. Mit dieser Lösung werden unter anderem Probleme bei der internationalen Besteuerung derartiger Pensionsanlagen gelöst.

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