Fahrverbot von elf Monaten üblich
Bei Trunkenheit im Verkehr (Paragraph 316) sei ein Fahrverbot von elf Monaten üblich, erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Nach Bekanntwerden der Ermittlungen Ende September hatte Bettina Wulffs Rechtsanwalt Christian Schertz gesagt, seine Mandantin räume ein, einen Fehler gemacht zu haben, für den sie geradestehen werde. Die Ehefrau des früheren Bundespräsidenten blieb laut Staatsanwaltschaft beim Touchieren eines Baums in der Nähe ihres Wohnortes Burgwedel bei Hannover unverletzt. Weitere Verkehrsteilnehmer waren nicht in den Unfall involviert. (dpa)
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