In dem Streit um den Bau einer Flüchtlingsunterkunft in Pankow haben drei Naturschutzverbände vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Erfolg errungen. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, gibt es inzwischen Zweifel, ob die Ausgleichsmaßnahmen für die vorgesehenen Baumfällungen ausreichen.
Konkret geht es um die Bebauung des Innenbereichs eines Pankower Wohngebiets. Dort sollen zwischen bereits vorhandener Bebauung zwei Unterkünfte für die Unterbringung von 422 Flüchtlingen entstehen. Geplant wird der Bau von einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft, das Projekt gilt als umstritten.
Unter anderem sorgten von der Wohnungsbaugesellschaft geplante Baumfällungen für Streit. Der Bezirk Pankow hatte im Oktober 2023 ein Fällverbot für die Bäume und Sträucher in dem betreffenden Bereich ausgesprochen. Die Wohnungsbaugesellschaft zog vor das Verwaltungsgericht und bekam zunächst Recht. Das Fällverbot sei rechtswidrig. Der Bezirk sprach am 10. Januar ein erneutes Fällverbot aus, das erneut für rechtswidrig erklärt wurde.
Gericht: Zweifel, ob Ausgleichsmaßnahmen ausreichen
Laut Oberverwaltungsgericht haben drei Naturschutzverbände nun erfolgreich Einspruch gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt. Das Bezirksamt Pankow habe inzwischen zwar eine Zustimmung für die Beseitigung der Bäume erteilt, diese jedoch an die vorherige Ausführung von Ausgleichsmaßnahmen festgemacht. Dazu gehören beispielsweise die Pflanzungen von Bäumen, Gehölzern und Stauden.
Die Naturschutzverbände haben nach Angaben des Gerichts berechtige Zweifel daran geäußert, ob die Ausgleichsmaßnahmen ausreichen. Außerdem habe der Senat „durchgreifende Zweifel“ an der planmäßigen Ausführung der Maßnahmen vor den Fällarbeiten, die noch für Februar 2024 vorgesehen sind.
Laut Oberverwaltungsgericht ist der Beschluss nicht anfechtbar.
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