Parteispendenaffäre

Urteil: AfD verliert Verfahren um Millionenspende

Das Verwaltungsgericht Berlin befasst sich mit der Frage, wer hinter den AfD-Plakaten im letzten Bundestagswahlkampf steckt. Die Partei klagt auf Rückzahlung von 2,3 Millionen Euro.

3 Min
Die AfD klagt vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf Rückzahlung von 2,3 Millionen Euro.

Die AfD klagt vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf Rückzahlung von 2,3 Millionen Euro.

© Silas Stein

Am Donnerstag hat das Berliner Verwaltungsgericht in Saal 0416 einen Rechtsstreit zwischen der Alternative für Deutschland und der Bundesrepublik Deutschland verhandelt. Es geht um mehr als 2,3 Millionen Euro.

In dem Verfahren ist die AfD gescheitert. Die zuständige Kammer wies den von der Partei eingebrachten Antrag auf Rückzahlung ab. Die Partei hätte die Spende nicht annehmen dürfen, weil der tatsächliche Spender nicht bekannt gewesen sei, hieß es zur Begründung, wie die AFP berichtet.

Hintergrund ist eine Plakatkampagne zur Bundestagswahl 2025. Mehr als 6000 Plakate in auffälligem Gelb bewarben die AfD bundesweit als „bürgerliche Alternative“. Als Geldgeber meldete der Parteivorstand der Bundestagspräsidentin den Österreicher Gerhard Dingler, einen früheren Regionalpolitiker der FPÖ.

Nachdem im Wahlkampf der Verdacht aufkam, es handele sich um eine unzulässige Spende, überwies die AfD den Betrag vorsorglich an die Bundeskasse. Damit wollte die Partei höhere Strafzahlungen vermeiden, die laut Parteiengesetz drohen, wenn unzulässige Spenden nicht unverzüglich an den Bundestag weitergeleitet werden. Nun forderte die AfD das Geld zurück und argumentiert, sie habe nicht gegen die Regeln verstoßen.

Verdacht der Strohmannspende

Die Bundestagsverwaltung geht davon aus, dass Dingler lediglich als Strohmann fungiert hat. Recherchen von Spiegel und der österreichischen Tageszeitung Standard deuten darauf hin, dass das Geld vom Milliardär Henning Conle stammt. Conle besitzt zahlreiche Immobilien in der Schweiz, Deutschland und Großbritannien und gilt als AfD-nah.

Bereits im Bundestagswahlkampf 2017 soll Conle versucht haben, die Partei durch verdeckte Spenden über Strohleute zu unterstützen. Der Vorgang flog auf und kostete die AfD am Ende rund 396.000 Euro – das Dreifache der damals gespendeten Summe – als Strafzahlung an die Bundestagsverwaltung.

Der entscheidende Hinweis im aktuellen Fall kam aus Österreich: Die österreichische Financial Intelligence Unit informierte die Bundestagsverwaltung nach Veröffentlichung der Spende im Februar 2025 darüber, dass Dingler kurz zuvor eine Schenkung in Höhe von 2,6 Millionen Euro von Conle erhalten haben soll. Die AfD verteidigt sich mit dem Argument, keine Anhaltspunkte dafür gehabt zu haben, dass Dingler nicht der eigentliche Spender gewesen sei.

Strenge Transparenzregeln für Parteispenden

Parteispenden sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt und der Höhe nach nicht begrenzt. Parteien sind auf private Zuwendungen und Mitgliedsbeiträge angewiesen, da auch die staatliche Parteienfinanzierung sich teilweise an der Höhe der eingeworbenen Spenden bemisst.

Allerdings gelten strenge Transparenzvorgaben, um Korruption und unzulässige politische Einflussnahme zu verhindern. Spenden ab 10.000 Euro müssen in den Rechenschaftsberichten der Parteien namentlich ausgewiesen werden, Spenden ab 35.000 Euro sind dem Bundestag unverzüglich zu melden. Bestimmte Zuwendungen dürfen Parteien nicht annehmen – insbesondere Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland sowie erkennbar weitergeleitete Spenden. Genau solche Strohmannspenden wirft die Bundestagsverwaltung der AfD vor.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema