Deutsche Bahn

Stuttgart 21: Gericht verpflichtet Bahn zur alleinigen Kostenübernahme

Im Streit um Stuttgart 21 hat das Gericht entschieden: Die Bahn muss die Mehrkosten alleine tragen. Land und Stadt bleiben außen vor.

Team News Oliver Weinhold dpa/owe
2 Min
Die Baustelle Stuttgart 21

Die Baustelle Stuttgart 21

© Bernd Weißbrod/dpa

Auf die Deutsche Bahn kommen erneut Kosten in Milliardenhöhe zu. Die Ausgaben für das umstrittene Bauprojekt Stuttgart 21 steigen weiter. Seit Jahren versucht der Konzern, die milliardenschweren Mehrkosten auf Projektpartner abzuwälzen und sie zur finanziellen Beteiligung zu zwingen. Doch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat den Antrag der Bahn auf Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht hatte im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass die Bahn keinen Anspruch darauf hat, dass sich die Partner des Projektes an den Mehrkosten beteiligen müssen. Entsprechende Klagen der Bahn gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart hatte das Gericht damals abgewiesen. Dagegen hatte die Deutsche Bahn Rechtsmittel eingelegt und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

Bau erst 2027 fertig

Gebaut wird an dem Projekt bereits seit 2010. Die Inbetriebnahme war bereits mehrfach verschoben worden. Vor wenigen Wochen hatte die Bahn angekündigt, Stuttgart 21 Ende 2026 nur teilweise in Betrieb nehmen zu wollen. Der Fernverkehr und ein Teil des Regionalverkehrs sollen ab Dezember 2026 in den neuen Tiefbahnhof fahren, ein Teil des Regionalverkehrs endet dagegen bis Juli 2027 weiter im alten Kopfbahnhof.

Als Grund für die schrittweise Inbetriebnahme nannte das Unternehmen die Entzerrung von Sperrungen, die wegen der Arbeiten für den Anschluss der neuen Infrastruktur an die bestehenden Strecken nötig seien.

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