Sind die politischen Aktivisten des Künstlerkollektivs Zentrum für politische Schönheit hier zu weit gegangen? Vor zweieinhalb Jahren hatten sie mit mehreren Aktionen auf verschwundene Waffen und Munition der Bundeswehr aufmerksam gemacht. Es ging um Sprengstoff, Maschinenpistolen, Gewehre und Tornados, die ihrer Meinung nach illegal aus den Truppenbeständen der Bundeswehr entwendet wurden und sich mutmaßlich in den Händen rechtsextremer Ex-Soldaten befinden. Gegen einen der Beteiligten hat die Berliner Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen Amtsanmaßung und Fälschung beweiserheblicher Daten erhoben.
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Der heute 42-Jährige soll laut Angaben der Ermittlungsbehörden am 26. Oktober 2020 eine Internetseite veröffentlicht haben, auf der angeblich der Militärische Abschirmdienst (MAD) denjenigen eine Belohnung versprach, die Auskunft zum Verbleib von aus Beständen der Bundeswehr abhandengekommenen Waffen geben. Auf der Website unsere-waffen.de wurde damals aufgelistet, was alles abhanden gekommen sein soll: unter anderem 60 Kilogramm Plastiksprengstoff, elf Schnellfeuergewehre, fünf Pistolen und über 70.000 Schuss Munition. Auf der Liste standen noch weitere Waffen.
„MAD Hinweisportal“ eingerichtet und 1000 Euro Belohnung geboten
Der Beschuldigte, einer der Gründer des Zentrums für politische Schönheit, soll die Website eingerichtet haben, erklärte Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner. Dabei wurden 1000 Euro für diejenigen zugesichert, die Hinweise zum den Aufenthaltsort der verlorengegangenen Waffen geben konnten. Dazu hatte der oder die Betreiber der Internetseite extra ein „MAD Hinweisportal“ eingerichtet.
Im Namen des MAD soll Zeugen zudem Straffreiheit für erteilte Hinweise zugesagt worden sein. Um offizieller zu wirken, soll die Website mit einer Selbstbeschreibung des MAD, dem Hoheitszeichen der Bundeswehr und angeblichen Schreiben des MAD, unter anderem auch an die damalige Bundesverteidigungsministerin, versehen gewesen sein, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. „Das Amtsgericht wird nun zu klären haben, ob dieses Vorgehen strafbar ist“, so Büchner weiter.
Zentrum für Politische Schönheit: Darf man AfD-Flyer in die Tonne werfen?
Zentrum für politische Schönheit vernichtet fünf Millionen AfD-Flyer
Bei einem ähnlich gelagerten Fall kam das Künstlerkollektiv straffrei davon. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte ermittelt, weil sie unter dem Decknamen „Flyerservice Hahn“ etwa fünf Millionen Wahlkampfflyer der AfD produziert und vernichtet haben sollen. Da die Aktion noch von der Kunstfreiheit gedeckt war, wurde das Verfahren eingestellt. Die Begründung: Es habe sich „vorrangig [um] eine plakative Aktion und keine freie, schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zur Anschauung gebracht werden“, gehandelt.
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