Der Streit um Tempo 30 in Berlin geht in die nächste Runde – und der Senat verliert erneut. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben und die Wiedereinführung von Tempo 50 in der Albrechtstraße in Steglitz-Zehlendorf für rechtswidrig erklärt.
Der Grund: Das Land Berlin habe hochfrequentierte Schulwege nicht ausreichend geprüft. Innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft muss der Senat dort wieder Tempo 30 anordnen. Für die DUH ist es bereits der zweite Erfolg dieser Art – und sie hat schon die nächsten Verfahren angekündigt.
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Warum das Gericht dem Senat einen Strich durch die Rechnung machte
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Rückkehr zu Tempo 50 in der Albrechtstraße rechtswidrig war. Ausschlaggebend war die Verkehrssicherheit rund um Schulen. Nach Auffassung des Gerichts hatte das Land Berlin nicht hinreichend geprüft, ob dort hochfrequentierte Schulwege liegen. Anders als von der Senatsverwaltung behauptet, sei dafür auch keine sogenannte „Pulkbildung“ von Schülerinnen und Schülern erforderlich – also kein gebündeltes Auftreten größerer Gruppen.
Konkret betroffen ist der Abschnitt zwischen Robert-Lück-Straße und Neue Filandastraße. Genau hier muss der Senat binnen zwei Wochen nach Rechtskraft des Beschlusses wieder Tempo 30 herstellen.
Nicht der erste Sieg der Umwelthilfe
Für die Umwelthilfe ist die Albrechtstraße ein weiterer juristischer Erfolg im Kampf gegen die Rückabwicklung von Tempo 30. Zuvor war die Organisation gegen die Aufhebung in der Saarstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg vorgegangen. Auch dort verpflichtete das Verwaltungsgericht Berlin das Land im Eilverfahren, die Einschränkung zurückzunehmen. Entscheidend waren laut DUH vor allem Gründe der Verkehrssicherheit.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch zieht eine klare Bilanz: „Erst die Saarstraße, jetzt die Albrechtstraße – mit dem heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts steht es 2:0 für die Verkehrssicherheit und gegen Autosenatorin Ute Bonde.“
Die betroffenen Tempo-30-Abschnitte gehen auf eine erfolgreiche Luftreinhalteklage der DUH zurück. Sie wurden ursprünglich angeordnet, um die Luftqualität an stark belasteten Straßen zu verbessern. Im September 2025 hob der Berliner Senat im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans zahlreiche dieser Strecken jedoch wieder auf. Begründung: Die Luftqualität habe sich verbessert, sodass die Luftreinhaltung vielerorts nicht mehr als Grund für Tempo 30 diene.
Die DUH argumentiert dagegen mit anderen Aspekten: fehlenden Radwegen, gefährlichen Schulwegen und steigender Lärmbelastung für Anwohner. Die Umwelthilfe will es nicht bei zwei Erfolgen belassen. Gemeinsam mit betroffenen Anwohnern klagt sie auch für den Erhalt von Tempo 30 in zwei weiteren Straßen. Darüber hinaus kündigte Resch eine Klage gegen den geplanten Rückbau des Pop-up-Radwegs auf der Kantstraße an und nannte auch den geplanten Radweg-Rückbau Unter den Eichen in Steglitz-Zehlendorf.
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