Verkehrspolitik

Tempo 30: Umwelthilfe klagt gegen Abschaffung in zwei Berliner Straßen

In einer Straße in Tempelhof-Schöneberg muss nach einer erfolgreichen Klage bereits wieder Tempo 30 gelten. Das soll jetzt auch in weiteren Straßen durchgesetzt werden.

2 Min
Die DUH setzt sich für den Erhalt von Tempo 30-Zonen in Berlin ein.

Die DUH setzt sich für den Erhalt von Tempo 30-Zonen in Berlin ein.

© Sven Hoppe/dpa

Die Deutsche Umwelthilfe hat angekündigt, juristisch gegen die Abschaffung von Tempo 30 in zwei weiteren Berliner Straßen vorzugehen. Nach einem ersten Erfolg vor dem Verwaltungsgericht will die Organisation auch die Tempolimits in zwei weiteren Straßen erhalten.

Gemeinsam mit betroffenen Anwohnern klagt die Organisation für den Erhalt der Geschwindigkeitsbeschränkung in der Elsenstraße im Bezirk Treptow-Köpenick und in der Albrechtstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf.

DUH ging bereits erfolgreich gegen Abschaffung von Tempo 30 vor

Aus Sicht der Organisation hat die Senatsverwaltung in beiden Fällen Gefahren für die Verkehrssicherheit nicht ausreichend berücksichtigt. In der Elsenstraße fehle zwischen der Achse „Am Treptower Park“ und der Beermannstraße jegliche Radinfrastruktur, wodurch Rafdahrer in Konfliktbereiche mit Bus- und Autoverkehr gedrängt würden, hieß es in der Mitteilung. In der Albrechtstraße sei Tempo 30 wegen fehlender Radwege und stark genutzter Schulwege notwendig. Auch die steigende Lärmbelastung für Anwohner sei ignoriert worden.

Die DUH war zuvor bereits gegen die Aufhebung von Tempo 30 in der Saarstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete das Land Berlin im Eilverfahren, die Einschränkung der Geschwindigkeitsbegrenzung zurückzunehmen. Ausschlaggebend waren laut DUH vor allem Gründe der Verkehrssicherheit.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch warf Verkehrssenatorin Ute Bonde vor, die Sicherheit von Schulkindern und Radfahrenden dem Autoverkehr zu opfern. „Wer Tempo 30 auf Straßen ohne sichere Radwege und mit stark genutzten Schulwegen abschafft, handelt verantwortungslos und rechtswidrig“, sagte Resch. Nach der Saarstraße werde die DUH nun „die nächsten gefährlichen Fehlentscheidungen des Senats stoppen“.

Die betroffenen Tempo-30-Abschnitte waren ursprünglich nach einer erfolgreichen Luftreinhalteklage der DUH eingeführt worden. Im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans hatte der Berliner Senat im September 2025 zahlreiche dieser Strecken wieder aufgehoben. Begründet wurde dies damit, dass die Luftqualität sich verbessert habe und die Luftreinhaltung an vielen Stellen nicht mehr als Begründung für Tempo 30 herangezogen werden könne.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema