Terror am Breitscheidplatz in Berlin: Anis Amri wurde wegen Behörden-Pannen nicht abgeschoben

Der Terror-Anschlag am Breitscheidplatz in Berlin hätte durch eine Abschiebung vermutlich verhindert werden können.

BLZ
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Der erste Tag im August 2016 ist ein ganz normaler, wolkiger Montag in Düsseldorf. Doch für die Beamten des Landeskriminalamtes, die in der Abteilung „Auswertung und Analyse/Islamistisch terroristisches Personenpotential“ arbeiten, ist es ein besonderer Morgen. Seit Monaten suchen sie die richtige Gelegenheit, einen Mann festzusetzen, dem sie zutrauen, jederzeit Menschen in den Tod zu reißen.

Nun, als sie ihre Dienstrechner hochfahren, erkennen sie, dass diese Chance gekommen ist: Bereits in der Nacht von Freitag auf Sonnabend, so lernen sie durch Meldungen der Bundespolizei, sei der potenzielle Terrorist Anis Amri in Friedrichshafen am Bodensee festgenommen worden. Es war das Ende einer Fahrt mit dem Flixbus von Berlin nach Zürich.

Amri, der zur Fahndung ausgeschrieben ist, sei um 0.11 Uhr aus dem Bus geholt, an der Ausreise gehindert worden und sitze nun in der JVA Ravensburg ein. So erfahren es die Düsseldorfer Beamten über den sogenannten polizeilichen Austausch in Staatsschutz-Angelegenheiten.

Die beiden italienischen Ausweise, von denen einer im Innenfutter von Amris Jacke versteckt war, verraten zwar seinen wahren Namen, sind aber sonst ziemlich dreiste Fälschungen.

Es bestehe eine „erhebliche Wahrscheinlichkeit“, dass die Voraussetzung zur Anordnung einer Abschiebehaft vorliege, begründet der Richter des Landgerichts die „einstweilige Anordnung zur Freiheitsentziehung“. Bis Montag, 18 Uhr, damit die Behörden in Nordrhein-Westfalen alles vorbereiten können.

Amri galt als „vollziehbar ausreisepflichtig“

Amri ist also in Haft. Endlich. Wie oft haben sich die Beamten schon wegen dieses Mannes, der später – am 19. Dezember 2016 in Berlin – zwölf Menschen töten wird, den Kopf zerbrochen. Um ihn loszuwerden. Ein halbes Dutzend Mal stand der Name „Amri, Anis“ da bereits auf der Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin-Treptow. Seit dem 11. Juni gilt der notorisch kriminelle islamistische Gefährder als „vollziehbar ausreisepflichtig“.

Doch in Düsseldorf will an diesem trüben Sommermorgen keine rechte Freude über die Gelegenheit aufkommen. „In Sachen Amri alias Amir geht auch nach wie vor alles an uns vorbei“, beklagt sich die eigentlich zuständige LKA-Kommissarin in einer E-Mail bei der Sicherheitskonferenz des NRW-Innenministeriums. Aber auch in der kurz „SiKo“ genannten Experten-Runde wundert sich eine Beamtin, „warum wir das schon wieder nicht alles wissen“. Gemeint sind die genauen Ereignisse vom Wochenende.

Nicht zum ersten Mal gehen Informationen auf den Dienstwegen zwischen Bundesländern und Kommunen unter. Obwohl bereits Mitte Juni, nach einer weiteren GTAZ-Sitzung, die Zeichen auf sofortige Abschiebung standen, kümmerte sich über sechs Wochen lang niemand darum, von Amri Handflächenabdrücke nehmen zu lassen. Genau diese aber verlangt Tunesien neben den „zehn Fingern“, um die für die Ausreise notwendigen Passersatzpapiere, im Behördendeutsch: PEP, auszustellen. Erst in der Ravensburger Haft werden die Abdrücke schließlich genommen.

Wichtige Wochen verstrichen

Wichtige Wochen sind auch deshalb verstrichen, weil im Ausländerzentralregister zwei verschiedene Datensätze herumschwirrten – oder weil dem verantwortlichen NRW-Innenministerium erst sehr spät klar wurde, dass gar nicht Oberhausen, wo der „Ägypter“ Amri seinen aussichtslosen Asylantrag gestellt hat, sondern die Ausländerbehörde von Kleve, wo Amri schon im Herbst 2015 angekommen ist, zuständig für die Abschiebung ist. „Die Aktionen der letzten Tage waren da gerade nicht zielführend, eher im Gegenteil“, beschwerte sich das Ministerium daraufhin.

Offenkundig genervt vom Chaos, protokolliert eine LKA-Beamtin in jenem Sommer: „Ich bin etwas erstaunt, aber in dieser Sache wundert mich einfach nichts mehr.“

Dabei lautet die bisherige Version zur Verteidigung der Behördenvorgänge so: „Es gab keine Informationslücken. Es war nicht so, dass jemand über Sachverhalte keine Kenntnis hatte, der in irgendeiner Weise an dem Fall Amri beteiligt gewesen ist.“ Zumindest sagt das NRW-Innenminister Ralf Jäger.

An diesem Montag in den Sommerferien 2016 tickt jedenfalls die Uhr bis zum Ende der genehmigten Haft in Ravensburg. Die Klever Behörde fragt im Ministerium nach, ob vielleicht von dort irgendwie die Beschaffung der Ersatzpapiere beschleunigt werden könne.

Die Antwort erhält der Sachbearbeiter am Niederrhein um 13.16 Uhr: Nein. „Ich habe dies bereits auch schon eben telefonisch an einen Herrn des Staatsschutzes in Friedrichshafen mitgeteilt, so dass der Ausländer heute um 18 Uhr auf freien Fuß gelassen werden wird.“

Haftentlassung am Bodensee

Die Verantwortlichen sind nach ihren Erfahrungen davon überzeugt: Solange nicht belegt werden könne, dass Tunesien die Personal-Papiere zügig liefere, werde kein Richter genehmigen, dass Amri in Haft bleibe.

„Vielleicht ergibt sich ja solch ’ne Situation erneut und dann reißen wir die Frist nicht wieder“, hofft eine Mitarbeiterin des nordrhein-westfälischen Innenministeriums nach Amris Haftentlassung am Bodensee. 

Sie ergibt sich nie wieder.

Immerhin: Ende August kommt das Passverfahren endlich in Schwung. Die Stadt Köln, die über ihre Zentrale Ausländerbehörde für den Kontakt mit den Tunesiern zuständig ist, fragt beim Ministerium noch extra nach: „Gibt es Informationen zu der Person, die wir ... verwenden können/dürfen um die Dringlichkeit gegenüber dem tunesischen Generalkonsulat hervorzuheben?“ Etwa, dass Amri „unter besonderer Beobachtung der Sicherheitsbehörden“ stehe, da er ein „Gefährder“ sei. Die Antwort folgt nach Rücksprache mit dem LKA am nächsten Morgen: „Auf gar keinen Fall.“ Wörtlich schreibt die „SiKo“-Beamtin nach Köln: „Wenn’s die Möglichkeit gibt, das ohne Angabe von Gründen eilig zu machen, dann ja, ansonsten wird’s eben nicht eilig.“

Vier Monate später biegt Anis Amri mit einem Sattelzug von der Hardenbergstraße auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz ab.

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