Terror-Bekämpfung

Staatsanwaltschaften ziehen Lehren aus dem Fall Amri

Als Konsequenz haben sich die Behörden bundesweit neu aufgestellt.

BLZ
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Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen. 

Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen. 

© dpa/Archiv

Untersuchungsausschuss soll Behörden-Versäumnisse aufdecken

Der tunesische Attentäter Amri war am Abend des 19. Dezember 2016 mit einem gekaperten Lastwagen in den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche gerast. Bei dem bislang schwersten islamistischen Anschlag in Deutschland starben zwölf Menschen. Um die Hintergründe der Tat aufzuklären, hatten die Landesparlamente von Berlin und Nordrhein-Westfalen bereits im vergangenen Jahr Untersuchungsausschüsse eingerichtet. Der Bundestag steht vor der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Auch dieses Gremium soll Versäumnisse der Behörden aufdecken und daraus Konsequenzen für deren Arbeit ziehen.

Amri war Gefährder, war aber weitgehend vom Radar der Behörden verschwunden. Zig Stellen waren mit ihm befasst, die meisten wussten nichts voneinander. „Dies wird jetzt anders“, sagte Brauneisen. Im Fall Amri wurden Verfahren von verschiedenen Stellen nicht ausreichend koordiniert betrieben. „In den neuen Staatsschutzzentren laufen die Verfahren mit Staatsschutzbezug jetzt zusammen.“ Es ist nun besser gewährleistet, dass in unterschiedlichen Bezirken oder mehreren Ländern anhängige Verfahren gegen Terrorismusverdächtige in Sammelverfahren zusammengeführt werden.

Außerdem wurde die Zuständigkeit für Terrorismusermittlungen in den Ländern radikal auf eine oder wenige Staatsanwaltschaften konzentriert. Vor dem Berliner Anschlag waren mit Ermittlungen im Staatsschutzbereich in Baden-Württemberg 21 Staatsanwaltschaften zuständig, nun sind es laut Brauneisen 3.

Auch Staatsanwaltschaften haben nun Gefährder im Blick

Weiterer Baustein im neuen Konzept ist das Gefährdermanagement - damit haben die Staatsanwaltschaften bundesweit nun neben der Polizei die jeweiligen Gefährder im Blick. „Wir wollen damit sicherstellen, dass Ermittlungsverfahren gegen einen Gefährder rechtzeitig bei einer Staatsanwaltschaft „in einer Hand“ zusammengefasst werden“, betonte Brauneisen.

Die Verfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart mit Extremismusbezug steigen stetig. „Im letzten Jahr hat der Generalbundesanwalt 74 Verfahren an uns abgegeben, im Jahr davor waren es 18“, sagte die oberste Terrorfahnderin in Baden-Württemberg, Sandra Bischoff, der dpa. Zugleich wurden dem Generalbundesanwalt aus Baden-Württemberg im vergangenen Jahr 516 Verfahren zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgelegt. Im Jahr 2016 gab es 128 Vorlagen. (dpa)

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