"Terror" von Ferdinand von Schirach am Deutschen Theater: Das ist kein Theaterstück, es ist noch nicht mal ein Prozess

Das Deutsche Theater behauptet, mit „Terror“ am Sonnabend das erste Stück des Juristen und Schriftstellers Ferdinand von Schirach uraufgeführt zu haben. Das ist richtig, wenn das Ausbreiten juristischer Argumente, die fortgesetzte Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, der Verzicht auf jede Dramatik zugunsten einer von Anfang bis Ende unveränderten Situation ein Theaterstück ...

BLZ
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Das Deutsche Theater behauptet, mit „Terror“ am Sonnabend das erste Stück des Juristen und Schriftstellers Ferdinand von Schirach uraufgeführt zu haben. Das ist richtig, wenn das Ausbreiten juristischer Argumente, die fortgesetzte Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, der Verzicht auf jede Dramatik zugunsten einer von Anfang bis Ende unveränderten Situation ein Theaterstück ergibt.

Weil wir aber noch immer glauben, dass das Theater etwas anderes sei als der Gerichtssaal, dass ein Prozess sich vom Spiel auf der Bühne nicht nur dadurch unterscheide, dass Strafverteidiger und Staatsanwälte Roben tragen, deshalb ist die Behauptung, bei „Terror“ handele es sich um ein Bühnenstück, zurückzuweisen. Es ist nicht einmal ein Prozess (dazu später mehr).

Von Schirach, ein begnadeter Essayist, hat sich eines der Lieblingsthemen der juristischen und literarischen Essayistik herausgegriffen und auf die Bühne gebracht – das moralische Dilemma am Beispiel der Terrorbekämpfung. Angeklagt ist ein Major der Luftwaffe wegen Mordes in 164 Fällen. Bei den Opfern handelt es sich um die Passagiere des von einem Terroristen entführten Fluges LH 2047 von Berlin-Tegel nach München.

Das Flugzeug hatte Kurs auf die mit 70.000 Besuchern gefüllte Allianz Arena genommen, eine Katastrophe bahnte sich an. Major Lars Koch – angemessen unterkühlt gespielt von Timo Weisschnur – stand vor der Entscheidung, das Flugzeug entgegen anderslautender Befehle abzuschießen, damit den Tod der Passagiere in Kauf zu nehmen, aber 70.000 Menschen vor dem Tod zu bewahren, oder den Dingen ihren Lauf zu lassen, also den Massenmord hinzunehmen, jedoch das Leben der 164 unschuldigen Fluggäste zu retten. Koch hatte sich für den Abschuss entschieden, weshalb er sich nun wegen Mordes (warum eigentlich Mord – hier käme doch wohl allenfalls Totschlag in Betracht) verantworten muss.

Darf der Staat töten?

Die zu klärende Frage lautet: Soll, darf der Staat Leben gegen Leben aufrechnen, war es dem Major erlaubt, das Dilemma als Rechenaufgabe zu begreifen und seine Entscheidung von der Zahl der Geretteten abhängig zu machen? Koch beruft sich vor Gericht auf sein Gewissen, das ihm den Abschuss des Flugzeugs befohlen habe. Die Anklage ergibt sich weniger aus dem Strafgesetzbuch, vielmehr aus dem Grundgesetz, das den Schutz der Menschenwürde umfassend, das heißt ausnahmslos garantiert, und damit verbietet, Menschen zu Objekten herabzustufen. Als Verteidigerin Kochs, also des Gewissens, steht Aylin Esener auf der Bühne und bemüht sich nach besten Kräften, im Publikum den Eindruck zu zerstreuen, sie trage einen Artikel aus der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) vor. Für die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes tritt als Staatsanwältin Franziska Machens ein, die sich ebenfalls bemüht und ebenfalls vergeblich.

Die Verantwortung dafür liegt nicht bei den Darstellern, nicht einmal beim Regisseur Hasko Weber, der den Text immerhin gekürzt hat. Von Schirach hat ein „juristisches Konstrukt“ (Programmheft) geliefert, angereichert mit einigen Kant-Zitaten, Auszügen aus der Begründung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2006, in dem es die einschlägige Abschussermächtigung als verfassungswidrig und nichtig verwarf (Aktenzeichen: 1 BvR 357/05), und dieses Konstrukt wurde von Weber auf die Bühne gestellt und von Schauspielern gesprochen.

Das Publikum urteilt

Das ist kein Theaterstück, es ist noch nicht einmal ein Prozess. Procedere bedeutet „vorwärts gehen“, und eben das ist auch das Ziel eines jeden Zivil- oder Strafprozesses – das Voranschreiten auf dem Wege richterlicher Erkenntnis, bis die „prozessuale Wahrheit“ gefunden ist und das letzte Wort, das Urteil, gesprochen werden kann. Aber in von Schirachs „Terror“ gibt es keine Bewegung, von einer Vorwärtsbewegung ganz zu schweigen. Und darum gibt es auch kein Urteil, zumindest wird es nicht von der Vorsitzenden Richterin (Almut Zilcher) gesprochen, sondern vom Publikum. Das ist für den Autor natürlich kommod.

„Wie würden Sie entscheiden?“ hieß – Ältere werden sich erinnern – eine gut gemachte ZDF-Gerichtsshow, in der zwischen 1974 und 2000 echte Gerichtsverfahren im Studio vor Publikum nachgespielt wurden. Anschließend durften die Zuschauer per Knopfdruck ihr persönliches Urteil abgeben, danach sprach ein echter Richter das Urteil so, wie es im echten Fall verkündet worden war. Schirach aber überlässt die Entscheidung dem Publikum – wer es mit dem Gewissen hält, kommt aus der Pause durch die „Unschuldig“- Tür zurück, Verfassungsfreunde wählen die „Schuldig“-Pforte.

Gerechtigkeit, meint das wohl, ist das Ergebnis der Abstimmung mit den Füßen. Von Schirach verschweigt, dass sein vermeintliches Dilemma schon vor elf Jahren vom Landgericht Frankfurt am Main im Sinne der Verfassung gelöst worden ist. Das Urteil im Folter-Prozess gegen den ehemaligen stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner (Aktenzeichen 5/27 KLs 7570, JS 203814/03) stand leider nicht im Programmheft.

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